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Konkursverwertung

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Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ungeeignete Verwertungshandlungen der Konkursverwaltung können auch eine vermögensrechtliche Verantwortlichkeit in Form der bundesrechtlich vorgesehenen Haftung des Staates, d.h. des Kantons, in dem der Konkurs eröffnet wurde, auslösen:

  • Definition
    • Staatshaftung =   Einstehen des Staates für einen durch obrigkeitliches Handeln eines Beamten oder einer Magistratsperson einem Dritten entstandenen Schaden.
  • Grundlagen
    • SchKG 5 – 7, analog Haftung aus unerlaubter Handlung von OR 41
  • Voraussetzungen
    • Es werden für eine Staatshaftung des Kantons vorausgesetzt:
      • Vermögensschaden
      • Amtshandlung
      • Handelndes Organ gemäss SchKG 5 Abs. 1
      • Widerrechtliche Amtshandlung (Rechtsgut- oder Normenverletzung)
      • Adäquater Kausalzusammenhang zwischen widerrechtlicher Amtshandlung und Schaden (vgl. BGer 5A_306/2007).
    • Nicht erforderlich:
      • Verschulden des handelnden Konkursorgans, da der Kanton von Bundesrechts wegen rein kausal haftet (vgl. SchKG 5 Abs. 1).
    • Keine Haftbarmachung bei gesetzmässigem Handeln
      • Für gesetzmässiges Handeln im Rahmen der Amtspflicht kann niemand haftbar gemacht werden.
  • Verantwortungsträger
    • Ausschliesslich und direkt der Kanton
    • Der geschädigte hat gegenüber dem fehlbaren Beamten keinen Anspruch (Exklusivität der Staatshaftung; vgl. SchKG 5 Abs. 2).
  • Schadenersatz-Geltendmachung
    • Da der Staatshaftungsanspruch auf öffentlichem Recht gegen den Staat (Kanton) basiert, ist der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auf dem Verwaltungsweg nach kantonalem Recht geltend zu machen.
    • Weiteres (Instanzenzug, Verjährung, Regress des Staates auf den Fehlbaren etc.)ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen.

Weitere Detail-Informationen unter:

Literatur

  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 7, S. 43 ff.
  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 5, N 6 ff.

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