Unverzügliche Kündigungserklärung
Grundsatz Es ist die Obliegenheit des fristlos Kündigenden unverzüglich die Kündigungserklärung abzugeben. Kündigungserklärung Zeitpunkt der Erklärung 93. PB. 2006.00020 4. Kammer, 2.05.2007 (ZH) BGE 130... weiterlesen