Richterliche Aufhebung
Können sich die Miteigentümer nicht über die Miteigentumsaufhebung verständigen, bleibt nur die richterliche Aufhebung. Jeder Miteigentümer hat ein Klagerecht: Jeder Miteigentümer kann mit Aufhebungsklage den... weiterlesen
Können sich die Miteigentümer nicht über die Miteigentumsaufhebung verständigen, bleibt nur die richterliche Aufhebung. Jeder Miteigentümer hat ein Klagerecht: Jeder Miteigentümer kann mit Aufhebungsklage den... weiterlesen
Vorrangiges Ziel ist es, dass sich die Miteigentümer über Art und Weise der Miteigentumsaufhebung einigen können: Im Einigungsfalle ist ein Teilungsvertrag zu schliessen Vertragsfreiheit, vorbehältlich... weiterlesen
Bei der Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs sind zu beachten: Anspruch auf Teilung Aufhebungsanspruch steht jedem Miteigentümer zu, da die Gemeinschaft der Miteigentümer nicht personenbezogen ist Voraussetzungen... weiterlesen
Einleitung Die Aufhebung bezieht sich nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis als Ganzes, sondern auch gegenüber dem ausscheidungswilligen Miteigentümer: Aufhebungsanspruch Ausschluss / Beschränkung ME-Aufhebung Vertragliche Aufhebung... weiterlesen
Auch das Miteigentum kennt – trotz fehlender Rechtsform – Beschlussfassungen der Miteigentümer. Der Gesetzgeber verlangt für Beschlussfassungen unterschiedliche Mehrheiten: Grundlagen Beschluss = mehrseitiges Rechtsgeschäft Ziel:... weiterlesen
Innenverhältnis Bei der Verfügung über das Objekt ist der „Grundsatz der Gesamtverfügung“ zu beachten: Einstimmiger Beschluss aller Miteigentümer Vgl. Miteigentümer-Beschlüsse Kein Miteigentümer darf ohne besondere... weiterlesen
Die Belastung des Objektes selbst (und nicht des Miteigentumsanteils daran) erfordert die Beachtung des „Grundsatzes der Gesamtverfügung“: Einstimmiger Beschluss aller Miteigentümer Vgl. Miteigentümer-Beschlüsse Kein Miteigentümer... weiterlesen
Jede Sache, auch die Miteigentums-Sache, dient – zumindest beim Erwerb – einem bestimmten oder besonderen Zweck. Die Interessenlage am Zweck der Sache kann sich mit... weiterlesen
Die Parteien können die Nutzung und Verwaltung des Miteigentumsobjektes institutionalisieren, durch eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung: Gesetzliche Grundlage ZGB Rechtsnatur Dispositiver Regelung Ausnahme Zwingende Bestimmungen über... weiterlesen
Die Tragung der Kosten und der Lasten der gemeinschaftlichen Verwaltung (Beitragspflicht) bestimmt sich wie folgt: Gesetzliche Grundlage ZGB 649 Abs. 1 Rechtsnatur Beitragspflicht = Realobligation... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 647e Gegenstand Grundsatz Verschönerung des Miteigentumsobjekts Bequemerer Gebrauch des Miteigentumsobjekts Erhöhung des Affektionswertes des Miteigentumsobjekts Anwendungsfälle Marmorböden und –wandverkleiden Chromhandläufe Goldene Türgriffe,... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 647d Massnahmen-Ziel Optimierung der Wirtschaftlichkeit Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit Wertsteigerung (Erhöhung Gebrauchs-, Ertrags- und damit Verkehrswert des Miteigentumsobjekts) Gegenstand Grundsatz Nützliche bauliche Massnahmen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 647c i.V.m. ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 2 Rechtsnatur Kategorie der notwendigen Verwaltungsmassnahmen Gegenstand Notwendige bauliche Massnahmen Beschlussfassung Zustimmung der Mehrheit aller... weiterlesen
Einleitung Bauliche Massnahmen an Miteigentum basieren auf einer komplexen Entscheidungskonzeption und führen angesichts der unterschiedlichen Präferenzen der einzelnen Miteigentümer zu nicht pareto-konformen, eskalierenden Situationen. Folgendes... weiterlesen
Diese Art von Verwaltungsmassnahmen wird durch folgende Kriterien bestimmt: Gewöhnliche Verwaltungshandlungen Gesetzliche Grundlage ZGB 647a Massnahmenziel Zweckmässigkeit, nach dem normalen Lauf der Dinge im Interesse... weiterlesen
Bei den dringlichen Verwaltungshandlungen ist zu beachten: Gesetzliche Grundlage ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 2 Gegenstand Qualifizierte, notwendige Verwaltungshandlungen gemäss ZGB 647 Abs. 2 Ziffer... weiterlesen
Bei den anderen notwendigen Verwaltungshandlungen ist zu beachten: Gesetzliche Grundlage ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 1 Gegenstand Eigenhandlungen Bezahlung von Hypothekarzinsen Tilgung von Hauswartungs- oder... weiterlesen
Bei den notwendigen baulichen Massnahmen ist zu beachten: Gesetzliche Grundlage ZGB 647c Gegenstand Reparaturarbeiten Instandsetzungsarbeiten Erneuerungsarbeiten Massnahmen zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit Bauten Anlagen Vorrichtungen Massnahmen... weiterlesen
Einleitung Die notwendigen Verwaltungshandlungen lassen sich nach folgender Disposition differenziert erläutern: Grundsätzliches Notwendige bauliche Massnahmen Andere notwendige Verwaltungsmassnahmen Dringliche Verwaltungshandlungen... weiterlesen
Die gesetzliche Verwaltungsordnung beinhaltet folgende Verwaltungspunkte: Gesetzliche Grundlage ZGB 647 ZGB 647a – e ZGB 648 Abs. 2 und 3 ZGB 649a Ziele der gesetzlichen... weiterlesen