Rechtsvorschlag per e-mail: Rechtzeitigkeit + strenges Empfangsprinzip
Für den Nachweis der rechtzeitigen Rechtsvorschlag-Erhebung gilt das sog. «Regelbeweismass der vollen Überzeugung».... weiterlesen
Für den Nachweis der rechtzeitigen Rechtsvorschlag-Erhebung gilt das sog. «Regelbeweismass der vollen Überzeugung».... weiterlesen
Bildquelle: baselland.ch SchKG 88 Abs. 2 Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung des Kantons Basel-Landschaft (AB SchKG BL) hatte eine Beschwerde des Kantons Basel-Stadt, vertreten durch das Amt... weiterlesen
SchKG 70 Abs. 1; SchKG 74 Abs. 1 Für den vom Betreibungsschuldner zu erbringenden Beweis, dass er Rechtsvorschlag erklärt habe, genügt die blosse Glaubhaftmachung: Die... weiterlesen
SchKG 80 ff.; ZPO 241; OR 112 Im Rechtsöffnungsverfahren wird nicht über den materiellen Bestand der in Betreibung gesetzten Forderung befunden, sondern nur über deren... weiterlesen
Mit dem Rechtsvorschlag des Schuldners wird eine Betreibung einstweilen zum Stillstand gebracht. Um die Betreibung nach dem Rechtsvorschlag fortsetzen zu können, muss der Gläubiger aktiv... weiterlesen
SchKG 65 und SchKG Einleitung Der Zahlungsbefehl ist dem Betreibungsschuldner zuzustellen. Die Zustellungsbedürftigkeit erfordert die offene Übergabe an oder die Abholung durch den Schuldner. Nicht... weiterlesen
SchKG 265a Abs. 4 Entscheidet das Gericht auf das Gesuch des [Schuldners und] Beschwerdeführers nur auf Nichteintreten und nicht, der Rechtsvorschlag sei wegen fehlenden neuen... weiterlesen
SchKG 56 / SchKG 63 Die Abweisung des Fortsetzungsbegehrens ist keine Betreibungshandlung, für welche die Betreibungsferien gilt. Die vom Beschwerdeführer angefochtene Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens bringt... weiterlesen
SchKG 78 Der Schuldner hat seinen Willen, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen, eindeutig zu äussern. Seine Äusserung kann gegenüber dem Betreibungsamt oder gegenüber dem Gläubiger erfolgen. Die... weiterlesen
SchKG 22 / SchKG 88 ff. Die trotz Rechtsvorschlags vorgenommenen Betreibungshandlungen gelten nur solange als nichtig, wie der Betreibungsschuldner keinen Anlass hat, sie anzufechten. Vgl.... weiterlesen
DERS, Poursuite pour dettes et faillite: Le commandement de payer (Art. 69-73 LP), FJS N 978a, Genève 1984. GASSER, Revidiertes SchKG – Hinweise auf kritische... weiterlesen
Das Betreibungsamt hat dem Schuldner jeden Gläubigerwechsel anzuzeigen (vgl. SchKG 77 Abs. 5). Wechselt während des Betreibungsverfahrens der Gläubiger der betriebenen Forderung, so kann der... weiterlesen
SchKG 77 / ZPO 229 Abs. 1 + ZPO 253 Wechselt der Gläubiger während des Betreibungsverfahrens, so kann der Betriebene nachträglich Rechtsvorschlag erheben. Die Einreden... weiterlesen
SchKG 265a Abs. 1 Sachverhalt In einem Betreibungsverfahren erhob der betroffene Schuldner die Einrede mangelnden neuen Vermögens. Im nachfolgenden summarischen Verfahren war strittig, ob die... weiterlesen
SchKG 75 + SchKG 265a Der Rechtsvorschlag des Betriebenen mit der Formel „Rechtsvorschlag nicht zu neuem Vermögen gekommen“, so ist dies als Einrede mangelnden neuen... weiterlesen
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» Hier finden Sie ein Muster für den Brief zum Rückzug des Rechtsvorschlages: Rückzug des Rechtsvorschlages... weiterlesen
Im Schweizerischen Zwangsvollstreckungsrecht kann der Gläubiger eine Betreibung einleiten ohne seine Forderung nachweisen zu müssen.... weiterlesen
Eine Betreibungsbeschwerde ist nur dann möglich und sinnvoll, wenn der Betreibungsbeamte Verfahrensfehler oder formelle Fehler gemacht hat. In Frage kommt z.B. die örtliche Unzuständigkeit des... weiterlesen
Kommunikation Ein Schuldner, der Rechtsvorschlag erhoben hat, sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Gläubiger mit grösster Wahrscheinlichkeit weitere Verfahrensschritte einleiten wird. Es ist... weiterlesen