OR 337 Abs. 1 / ZGB 8 + ZPO 152 Das Bundesgericht hatte sich jüngst mit folgendem Fall zu befassen: Sachverhalt A.________ (Arbeitnehmer, Beschwerdeführer) war seit dem 17.11.2008 bis zu seiner fristlosen Entlassung am 07.11.2017 bei der B.________ AG (Arbeitgeberin, Beschwerdegegnerin), angestellt. Die Arbeitgeberin begründete die fristlose Entlassung insbesondere mit einer Auseinandersetzung, welche am 03.11.2017 […]
Tätliche Auseinandersetzung berechtigt zur fristlosen Entlassung