ZGB 123 / ZGB 124 Im Rahmen einer Ehescheidung war die Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung strittig. Für die Anwendbarkeit von ZGB 124 ist laut Bundesgericht entscheidend, ob vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge entstanden ist bzw.. der Vorsorgefall Invalidität eingetreten ist. Dass (noch) keine Rente bezogen wurde, schliesse […]
Vorsorgeausgleich im Scheidungsfalle: Bemessung der zu teilenden Austrittsleistung