SchKG 82; ZGB 8 und ZPO 55; IPRG 16 Abs. 2; BV 9 Die betriebenen, unter dem französischen Güterstand der gesetzlichen Gütergemeinschaft (communauté légale) lebenden Ehegatten hatten es im Rahmen eines Rechtsöffnungsstreits zu einer Darlehensforderung versäumt, Beweise zur Feststellung des ausländischen Rechts bei der Vorinstanz einzureichen. An dieser Stelle wird von dieser Streitsache einzig das […]
Provisorische Rechtsöffnung: Nachweis ausländischen Rechts