BVG 53d Abs. 1 Sachverhalt A. Nachdem die Versicherungsgesellschaft C._______ AG die Versicherungs-Gesellschaft D.________ AG übernommen hatte, wechselten deren Mitarbeiter – in berufsvorsorgerechtlicher Hinsicht – von der Pensionskasse A.________ auf den 01.01.2012 zur Pensionskasse B.________, was zu einer Teilliquidation der Pensionskasse A.________ per 31.12.2011 führte. Dabei stellten die Pensionskasse B.________ sowie eine Gruppe ehemaliger Mitarbeiter […]
Vorsorgeeinrichtung – Kollektiver Übertritt und mitzugebende Rückstellungen und Schwankungsreserven