DBG 132 Abs. 3 Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte auf das Rechtsmittel eines Steuerpflichtigen hin zu prüfen, ob eine Ermessenseinschätzung der Steuerbehörden so willkürlich war, dass sie als nichtig gilt. Dabei hat es die Voraussetzungen geprüft und in den Kerninformationen festgehalten: Eine krasse Willkür und eine daraus resultierende Nichtigkeit einer Veranlagungsverfügung der Steuerbehörden würden […]
Ermessenseinschätzung: Nichtigkeit wegen krasser Willkür – Die Voraussetzungen