SVG 16d Abs. 1 + SVG 17 Abs. 5 / Rechtsprechungsklarstellung bei der Haaranalyse Sachverhalt Der Lenker A. fuhr am 10.11.2007 mit seinem Fahrzeug unter stark alkoholisiertem Zustand (Blutalkoholkonzentration zwischen 2,26 und 2,79 Gewichtspromillen). Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus entzog A am 09.05.2008 den Führerausweis auf unbestimmte Zeit und machte die Wiedererteilung von […]
Führerausweis: Sicherungsentzug und Wiedererteilung unter Alkoholabstinenzauflage
