StGB 102 Abs. 1 und Abs. 2 Für die Verantwortlichkeit eines Unternehmens ist Voraussetzung, dass in Ausübung geschäftlicher Verrichtungen im Rahmen des Unternehmenszwecks eine Straftat begangen wurde. StGB 102 (siehe Box) begründet sodann keine Kausalhaftung. Quelle BGE 6B_124/2016 vom 11.10.2016 = BGE 142 IV 333 ff. Siebenter Titel: Verantwortlichkeit des Unternehmens Art. 102 StGB Strafbarkeit […]
Unternehmensstrafrecht: Voraussetzungen
