SchKG 80 ff. Stützt die Rechtsöffnungsklägerin ihr Rechtsöffnungsbegehren auf eine Verwaltungsverfügung, welche dem Schuldner unterschrieben eröffnet worden ist, so hat sie dem Rechtsöffnungsrichter eine Verfügungskopie einzureichen, aus welcher die Unterschrift des Amtsträgers ersichtlich ist, und nicht bloss ein unterschriftenloses Scann-Dokument, und zwar selbst dann, wenn die Verwaltungsverfügung hat ohne Unterschrift erlassen werden dürfen. Nach Ansicht […]
Definitive Rechtsöffnung: Rechtsöffnungstitel-Authentizität und Vollstreckbarkeitsnachweis