StGB 273 Abs. 2 i.V.m. StGB 70 Abs. 1 Gemäss BGE 6B_508/2014 vom 25.02.2015 (BGE 141 IV 155 ff.) zeitigt die Veräusserung von Bankkundendaten einer Schweizer Bank mit Sitz in Deutschland durch eine nicht bei der Bank angestellte Person an deutsche Steuerbehörden folgende Wirkungen: Erfüllung des Straftatbestands des wirtschaftlichen Nachrichtendienst gemäss StGB 273 Abs. 2 […]
Verkauf von Bankkundendaten
