Im Falle von Änderungen im einmal besetzten Spruchkörper ist es die Aufgabe des Gerichts, die Parteien auf die beabsichtigte Auswechslung von Richtern und die Gründe dafür hinzuweisen.
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Anspruch auf gesetzmässig besetztes Gericht und Spruchkörperwechsel