Arrest

Elemente

Der Arrest charakterisiert sich durch fünf Elemente: Anspruch des Gläubigers Vermögenswerte des Schuldners Gefährdung Sicherstellung Provisorische Natur... weiterlesen

Arrest

Begriff

Mit einem Arrest werden auf Antrag eines (gefährdeten) Gläubigers (auch: Arrestgläubiger) bestimmte Vermögenswerte des Schuldners (auch: Arrestschuldner) im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung provisorisch mit betreibungsrechtlichem Beschlag belegt (= superprovisorische vorsorgliche Massnahme zur Sicherstellung des... weiterlesen

Arrest

Einleitung zum Arrest

Arrest bedeutet amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung. Mit dem Arrest kann ein Gläubiger Vermögen seines Schuldners blockieren und... weiterlesen

Arrest

Funktion

Der Arrest verschafft dem Gläubiger eine vorläufige Sicherung von Vollstreckungssubstrat im Hinblick auf eine hängige oder noch bevorstehende Betreibung. Der Arrest hat reine Sicherungsfunktion und... weiterlesen