Art. 6: Kostenersatz
Der Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen (z.B. Gerichts- und Amtsgebühren, Porti, Kosten der Telekommunikation, Fotokopien, Reisen sowie für Rechnung des Klienten bezahlte Drittleistungen).... weiterlesen
Der Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen (z.B. Gerichts- und Amtsgebühren, Porti, Kosten der Telekommunikation, Fotokopien, Reisen sowie für Rechnung des Klienten bezahlte Drittleistungen).... weiterlesen
a) Gutachten Für ein ausführlich begründetes schriftliches Gutachten kann an Stelle des Honorars gemäss Art. 3 und 4 hievor auch die einfache Grundgebühr gemäss Verordnung... weiterlesen
Das gemäss vorstehender Bestimmung berechnete Honorar kann bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen angemessen erhöht werden, maximal aber auf das Doppelte: a) Besondere Schwierigkeiten, z.B.... weiterlesen
a) Lässt sich ein Interessewert der Angelegenheit ziffernmässig (analog § 18 der Zivilprozessordnung) bestimmen, beträgt der Stundenansatz des Anwaltes bei einem Interessewert bis Fr.... weiterlesen
Grundlage für die Bemessung des Honorars im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen bilden: die eigene Kostenstruktur der nach den Umständen gebotene Zeitaufwand die Bedeutung der Sache... weiterlesen
Das Anwaltshonorar wird im Rahmen der anwendbaren Gesetze und der Verkehrsübung nach vorgängiger Information mit der Klientschaft vereinbart, soweit nicht behördlich festgesetzte Gebührentarife Anwendung finden... weiterlesen
(ausser Kraft, aber immer noch wegweisend) Auf Druck der WEKO sind auch die Honorarempfehlungen der Kantonalen Anwaltsverbände aufgehoben worden. Honorarempfehlungen waren und sind für das... weiterlesen
Der Begriff Honorar entstammt dem Begriff für Ehre (honor). Vor 2000 Jahren waren anwaltliche Leistungen ein unbezahlter Freundschaftsdienst. Für den Beratenen und den „Hinzugerufenen“ oder... weiterlesen
Mandat im Monopolbereich: Der jeweilige Kanton konnte und kann weiterhin das Honorar des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit vor den kantonalen Behörden bzw. vor Schranken regeln.... weiterlesen
Beginn der Frist: Tag an dem die Frist zu laufen beginnt wird nicht mitgezählt. > Art. 31 Abs. 1 SchKG Samstage / Sonntage / Feiertage:... weiterlesen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889 (Stand am 11. Januar 2005) II. Verschiedene Vorschriften Art. 31 Ist eine Frist nach Tagen... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie eine Übersicht der Fristen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG): Gesetzliche Grundlagen Fristen-Tabelle... weiterlesen
Beginn der Frist: > Art. 77 Abs. 1 Ziff.1 OR Samstage / Sonntage / Feiertage: > Art. 78 Abs. 1 OR + Bundesgesetz über Fristenlauf... weiterlesen
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) 220 vom 30. März 1911 (Stand am 3. Mai 2005) Art. 76 Ist die Zeit... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie eine Übersicht der Fristen im Obligationenrecht: Gesetzliche Grundlagen Fristen-Tabelle... weiterlesen
Beginn der Frist: Fristen beginnen am Tag nach der Eröffnung zu laufen (BGG 44). Samstage / Sonntage / Feiertage: Ist der letzte Tag einer Frist... weiterlesen
BGG 44 Fristen, die durch eine Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, beginnen am folgenden Tag zu laufen. Eine Mitteilung, welche nur gegen... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie eine Übersicht der Fristen für die Beschwerde ans Bundesgericht: Gesetzliche Grundlagen Fristen-Tabelle... weiterlesen
Beginn der Frist: Tag der Eröffnung oder Mitteilung (Zustellung) des Entscheides wird nicht mitgezählt (ZPO 142 / § 11 Abs. 1 VRG/ZH) Samstage / Sonntage... weiterlesen
Was kostet ein Anwalt? Auf welcher Grundlage wird das Honorar berechnet? Und welches Honorar ist angemessen? Sie wollen sich über die gesetzlichen Grundlagen des Anwaltshonorars,... weiterlesen