Betriebswirtschaftliche Grenzen
Im Interesse der am Sozialplan Beteiligten und der Gläubiger des Unternehmens ist die Beachtung gewisser Rahmenbedingungen abdingbar: Sanierungsfähigkeit der Arbeitgeberin Keine Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze Finanzierbarkeit... weiterlesen