Rechtzeitig veranlasste, ausgewogene Sozialpläne helfen nicht nur den betroffenen Mitarbeitern, sondern sichern dem Arbeitgeber die Reputation und eine gute „Arbeitgebermarke“. Letztlich ist es eine Frage des Einsatzes der Mittel, sinnvoll im Rahmen eines sozial-verantwortlichen Sozialplans oder für die spätere Imagepflege über Marketing und Werbung. Dabei ist die erstgenannte Mittelverwendung vorzuziehen!
LAWINFO
Sozialplan
Fazit
Rechtsgebiet:
Sozialplan
Stichworte:
Sozialplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG