Ersatz-Art
Folgende Arten des Auslagenersatzes sind denkbar: Ersatz effektiver Kosten Definition Ersatz der effektiven Kosten, wenn die Arbeitsvertrags-Parteien kein Regelung über die Entschädigungsart getroffen haben Erfordernis... weiterlesen
Folgende Arten des Auslagenersatzes sind denkbar: Ersatz effektiver Kosten Definition Ersatz der effektiven Kosten, wenn die Arbeitsvertrags-Parteien kein Regelung über die Entschädigungsart getroffen haben Erfordernis... weiterlesen
Für den Umfang der Spesenersatzpflicht (Spesenhöhe) gilt: Grundsatz Erstattungspflichtig sind nur jene Aufwendungen, die für die Ausführung der geschuldeten Arbeiten notwendig waren Beurteilungskriterien Subjektive Notwendigkeit... weiterlesen
Gegenstand notwendiger Auslagen (Spesen) können bilden: Auslagen aus der beruflichen Tätigkeit Software-Lizenzkosten Portokosten Telekommunikationskosten Energiekosten Auslagen, die unabhängig von der Arbeitsleistung anfallen Kosten des privaten... weiterlesen
Zu ersetzen sind prinzipiell immer nur notwendige Auslagen: HOA im Arbeitgeberinteresse HOA = wesentlicher Teil der beruflichen Tätigkeit am Heimarbeitsplatz volle Ersatzpflicht des Arbeitgebers HOA ... weiterlesen
Der Auslagenersatz ist folgenden Grundsätzen unterworfen: Ersatzpflicht Gesetzliche Auslagenersatzpflicht Rechtsgeschäftliche Auslagenersatzpflicht Einzelarbeitsvertrag HOA-Reglement Nichtige Wegbedingung Nichtigkeit von Abreden, wonach der Arbeitnehmer berufsbedingte Auslagen ganz oder... weiterlesen
Kostentragungspflicht und Betriebsrisiko des Arbeitgebers... weiterlesen
Die Ziele des Auslagenersatzes sind: Finanzieller Ausgleich der Ausgaben Versetzung des Arbeitnehmers in den vormaligen Besitzstand, d.h. Tätigung der Auslagen im Arbeitgeberinteresse... weiterlesen
Zur Rechtsnatur des Auslagenersatzes ist zu bemerken: Einseitig zwingende Norm Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, für die Arbeitnehmer entstandenen Unkosten aufzukommen... weiterlesen
OR 327 OR 327a Einzelarbeitsvertrag (EAV) Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Gesetzestexte Art. 327 OR C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen... weiterlesen
Auslagenersatz = Ersatz der Kosten, die Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers erwachsen sind (kein Lohnbestandteil)... weiterlesen
Einleitung Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Arbeitsausführung entstehenden Kosten zu ersetzen; dies gilt auch für seine Aufwendungen bei auswärtiger Arbeitsverrichtung. Im Einzelnen:... weiterlesen
Für das bei der Home Office-Arbeit verwendete Material (auch Büromaterial) gilt folgendes: Definition Material = der vom Arbeitnehmer zu bearbeitende oder zu verarbeitende Stoff Grundlage... weiterlesen
Vorsichtige Arbeitgeber verbieten HOA-Arbeitnehmern den Einsatz eigener Arbeitsgeräte, was einem sog. „BYOD-Verbot“ entspricht. Das BYOD-Verbot beschlägt folgende sensitive Themen: Voraussetzung Der Arbeitgeber stellt selber die... weiterlesen
Die Tragweite einer vereinbarten BYOD-Beschaffungspflicht ist insofern beschränkt, als der Arbeitnehmer immer noch seine Zustimmung verweigern kann (vgl. DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 208, Rz 686).... weiterlesen
Stellt der Arbeitnehmer bei der Home Office-Arbeit die Arbeitsinfrastruktur (BYOD oder UYOD, vgl. BYOD (Bring Your Own Device) / Arbeitnehmerinfrastruktur), so sind ihm die Kosten... weiterlesen
Die Arbeitnehmerinfrastruktur betrifft meistens folgende Arbeitsgeräte: Laptop oder Desktop-Computer mit Bildschirm(en) Tablet-Computer Speichermedien Multifunktionsgeräte (Drucker / Scanner / FAX / Fotokopierer) Modem Router Fixnet-Telefoninstallationen Mobilephone... weiterlesen
Der Arbeitnehmer ist auch ohne BYOD-Abrede bzw. Übung gehalten, Arbeitsmittel und/ oder Material zur Verfügung zu stellen: Bagatell-Anschaffungen Arbeitsgeräte bzw. Material von geringem Wert Beschaffungsverhältnismässigkeit... weiterlesen
Die Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer kann sich durch Übung (auch: Verkehrssitte) ergeben. Dabei kann in folgende zwei BYOD-Varianten differenziert werden: Arbeitsmittel... weiterlesen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsinfrastruktur bereit zu stellen habe: Grundsatz Arbeitgeber hat die für die Home Office-Tätigkeit erforderlichen... weiterlesen
Grundlagen für die Bereitstellung der Arbeitsgeräte durch den Arbeitnehmer können sein: OR 327 Vertragliche Abrede Übung (Verkehrssitte) Treuepflicht Gesetzestexte Art. 327 OR C. Pflichten des... weiterlesen