Haftung
Die haftungsrechtlichen Aspekte der Home Office-Arbeit lassen sich klassisch strukturieren: Definition Haftung = Einstehen müssen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers für einen durch die Home Office-Arbeit... weiterlesen
Die haftungsrechtlichen Aspekte der Home Office-Arbeit lassen sich klassisch strukturieren: Definition Haftung = Einstehen müssen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers für einen durch die Home Office-Arbeit... weiterlesen
Die Beendigung des HOA-Verhältnisses, die zugleich auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, folgt den nachgenannten Prinzipien: Kündigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber Es gelten die allgemeinen Regeln... weiterlesen
Die Beendigung der Home Office-Arbeit bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses folgt nachgenannten Grundsätzen: Einvernehmliche HOA-Beendigung Allgemeines Bei der einvernehmlichen Beendigung (oder Pensumsreduktion) des Arbeitsorts „Home Office“... weiterlesen
Einleitung Die Beendigung des Home Office-Arbeitsortes bzw. Home Office-Arbeitsvertrages sind zwei verschiedene Themen und beschlagen unterschiedliche Aspekte: HOA-Beendigung bei Arbeitsverhältnis-Fortsetzung HOA- + Arbeitsverhältnis-Beendigung... weiterlesen
Der Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften konzentriert sich vor allem auf die Arbeitszeitvorschriften und auf die Gesundheitsschutzvorschriften. Vorweg sollte geklärt werden, ob der Betrieb des Arbeitgebers (ArG... weiterlesen
Unter dem Titel „Gesundheitsschutz“ sind zu beachten: Grundlagen Arbeitsgesetz (ArG) und Verordnungen Wegleitungen des SECO Aufgabenteilung Grundsatz Gesundheitsschutz ist primär Aufgabe des HOA-Arbeitgebers Praxis im... weiterlesen
Bei der HOA können und sollten die Vorteile flexibler Arbeitszeitmodelle, natürlich im Rahmen rechtlich zulässiger Schranken, genutzt werden. Bei der Arbeitszeitgestaltung stehen im Vordergrund: Gleitarbeitszeit... weiterlesen
Die Kernpunkte der Arbeitszeitvorschriften betreffen: Arbeitszeit Definition / Allgemeines Der Arbeitnehmer leistet auch dann Arbeitszeit, wenn er auf Abruf bereit ist (Arbeit auf Abruf, zB... weiterlesen
Zum Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes (ArG) ist zu bemerken: Örtlicher Anwendungsbereich Arbeitsschutz besteht nicht nur für den Arbeitsplatz im Geschäftslokal des Arbeitgebers, sondern auch für das... weiterlesen
Das Motiv des Arbeitsschutzes ist letztlich die Arbeitnehmerfürsorge.... weiterlesen
Die Ziele des Arbeitsschutzes sind die Verhütung von Gesundheitsproblemen Berufsunfällen Berufskrankheiten. Weiterführende Informationen Leitfaden für mobil-flexibles Arbeiten | iafob.ch... weiterlesen
Hinsichtlich der Rechtsnatur sind folgende drei Segmente zu beachten: Generell-abstrakte Normen des Arbeitsschutzrechts Gesetze Verordnungen Verfügungen Vorrang des öffentlichen Arbeitsschutzrechts gegenüber Zivilrecht Einzelarbeitsvertrag (EAV) Gesamtarbeitsvertrag... weiterlesen
OR 342 Abs. 1 lit. b OR 342 Abs. 2 ArG UGV, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten... weiterlesen
Arbeitsschutz = Schutz des Arbeitnehmers hinsichtlich Gesundheit, Arbeits- und Ruhezeit sowie vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten... weiterlesen
Einleitung Das Arbeitsschutzrecht ist auch im Falle der Home Office-Arbeit anwendbar. Die relevanten Aspekte sind: Definition Grundlagen Rechtsnatur Ziele Motiv Arbeitsgesetz (ArG) Arbeitszeitvorschriften Arbeitszeitgestaltung Gesundheitsschutz... weiterlesen
Auslagenersatz effektiv Gesetzestexte Art. 327 OR C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen / 1. Arbeitsgeräte und Material VI. Arbeitsgeräte, Material und... weiterlesen
Home Office-Reglement = vorformulierte, für eine unbestimmte Arbeitnehmerzahl des Betriebs verbindlich erklärte Vertragsbedingungen, mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung Literatur SENTI CHRISTOPH, Reglemente als Ergänzung... weiterlesen
Beim Einzelarbeitsvertrag (EAV) kann der Arbeitsort als Teilaspekt der Arbeitspflicht Vertragsgegenstand bilden. Die Vertragsparteien bestimmen ausdrücklich, an welchem spezifischen Ort der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht zu... weiterlesen
Grundsätzlich können die Arbeitsvertragsparteien den Inhalt des Arbeitsvertrages frei gestalten (Vertragsfreiheit). Der Inhalt des Arbeitsvertrages darf jedoch nicht gegen die Rechtsordnung verstossen, d.h. der Vertrag... weiterlesen
Home Office-Arbeitsvertrag (EAV) = Einzelarbeitsvertrag (privatrechtlicher Schuldvertrag), der unmittelbar die Rechtsbeziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und zwar frei nach ihren übereinstimmenden Willen, wobei jedoch... weiterlesen