Ermessensabhängiger Bonus
Beim ermessensabhängigen Bonus hängt das Mass von der Parteiabrede von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab: Volles Ermessen des Arbeitgebers ausdrücklicher oder konkludenter Vorbehalt der Freiwilligkeit der... weiterlesen
Beim ermessensabhängigen Bonus hängt das Mass von der Parteiabrede von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab: Volles Ermessen des Arbeitgebers ausdrücklicher oder konkludenter Vorbehalt der Freiwilligkeit der... weiterlesen
Die Subsumption der Bonuskriterien unter die OR-Tatbestände muss differenziert werden: 1. Arbeitsrecht unterstellte Boni Bonus = Vergütungsform sui generis, die nicht unter die Tatbestände von... weiterlesen
Die Anlassbezogenheit steht im Gegensatz zu einem den Bonus begründenden Dauersachverhalt. Die Bonusausrichtung nach Anlass ist als Leistungsanreiz nur unter entsprechendem Sachverhalt adäquat. So sind... weiterlesen
Die Bonusgestaltung kann differenziert in: 1. Geldbonus ermessensabhängig ermessensunabhängig überhöhte (pauschale) Spesenvergütungen (ermessensfeindlich) 2. Naturalbonus Beteiligungspapiere Aktien Optionen Abgabe unentgeltlich unter Marktwert Verfügungssperren Weiterführende Informationen... weiterlesen
Anzutreffen ist die Bestimmung des Bonus nach seinem Verhältnis zum Festlohn. – Für den Arbeitnehmer ist weniger der proportionale Anteil des Bonus am Gesamtlohn, sondern... weiterlesen
In Lehre und Praxis werden folgende Bonus-Kategorien bzw. –Funktionen unterschieden: » Bonus nach Verhältnis zum Fixlohn » Bonus nach Ausrichtungsart » Bonus nach Ausrichtungsanlass »... weiterlesen
Vertragsschluss Für die Einführung, Änderung oder Aufhebung der Bonusvereinbarung gelten die allgemeinen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts für Angebot und Annahme von OR 6. Form der... weiterlesen
Einleitung Die vorher besprochene » rechtliche Einordnung des Bonus ändert nichts an folgenden Kautelen: Bestimmung der Rechtsnatur des Bonus durch Parteiwillen Inhalt der Bonus-Abrede Höhe... weiterlesen
Einleitung Die zahlreichen Bonus-Streitigkeiten sind vor allem auf folgende Problemkreise zurückzuführen: Rechtsdefinition Entscheidende Grundqualifikation Unklare Bonus-Abreden Rechtsdefinition Keine gesetzliche Bonus-Definition Bonus = Variable Vergütung im... weiterlesen
Grundsätzliches Der Bonus ist eine etablierte Entschädigungsform. Statistiken Statistische Angaben zur Verbreitung von Boni im Allgemeinen und zu ihrem Anteil an der Gesamtlohnsumme in den... weiterlesen
Der Begriff „Bonus“ / „Boni“ ist polivalent, für unterschiedliche Vergütungsformen, nämlich: Gratifikation Leistungslohn (abhängig von Einzelleistung oder Teamleistung) Anteil am Geschäftsergebnis Mischform Weiterführende Informationen »... weiterlesen
Auch wenn bisweilen von Bonusrecht gesprochen wird, gibt es nicht eine eigenständige Regelung zum Bonus; vielmehr werden Boni durch die Allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht... weiterlesen
Keine Gesetzesdefinition Für den Bonus besteht kein gesetzlicher Begriff. Der Bonus ist eine Erfindung der Wirtschaftspraxis. Kurz-Definition Variable Vergütung Ausführliche Definition Akzessorische Lohnvergütung, d.h. eine... weiterlesen
Das „Recht der Mitarbeiterbeteiligung“ ist aus verschiedenen Gründen ein schwieriges rechtliches Pflaster: » Fehlende Legaldefinition der Mitarbeiterbeteiligung » Viele Modelle – keine einheitliche Praxis »... weiterlesen
Informationen und Muster zum Ferienanspruch des Arbeitnehmers Das Ferienrecht des Arbeitnehmers lässt sich im Wesentlichen gliedern in: Ferienzeitpunkt Ferienberechnung Ferienlohn Krankheit oder Unfall während der... weiterlesen
Vergütungssysteme beinhalten Regelungen für eine zeit- und insbesondere leistungsorientierte monetäre Vergütung an Arbeitnehmer (Leistungsanreizsysteme). Die Vergütungssysteme sind gegliedert in: Festgehaltsysteme Provisionssysteme Kombinationssysteme / Vergütungssysteme »... weiterlesen
In der Sommersession 2012 hat das Parlament verschiedene Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit beschlossen. Die Gesetzesrevision soll das Problem der Scheinselbständigkeit bekämpfen und die... weiterlesen
Art. 340 OR VII. Konkurrenzverbot 1. Voraussetzungen 1 Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Einleitung Jährlich enden in der Schweiz rund 100 Arbeitsunfälle tödlich. Nicht minder viele Arbeitsunfälle führen zu schwerer Invalidität. In der Berufslaufbahn sind durchschnittlich von namhaften... weiterlesen