Fazit
Bei der Personalabwerbung verwechseln die abwerbenden Arbeitgeber oft die Reputation des von der Abwerbung betroffenen Arbeitgebers mit jener des abzuwerbenden Arbeitnehmers. Schon mancher Arbeitnehmer war... weiterlesen
Bei der Personalabwerbung verwechseln die abwerbenden Arbeitgeber oft die Reputation des von der Abwerbung betroffenen Arbeitgebers mit jener des abzuwerbenden Arbeitnehmers. Schon mancher Arbeitnehmer war... weiterlesen
Kollektive Abwanderung Immer mehr Unternehmen werben ganze Mitarbeiter-Teams bei der Konkurrenz ab. Wirkung Die Abwerbung von Teams bewirkt dreierlei: Erwerb von Know How und Kundenkontakten... weiterlesen
Allgemein Folgende Vereinbarungen zwischen Bank (Arbeitgeber) und Bankangestellten können geschlossen werden: Konkurrenzverbot Der nachvertragliche Kundenkontakt zum Zwecke der Abwerbung ist unzulässig. Informationen zum Konkurrenzverbot Kundenschutzklausel... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Grundsätze und Schranken der Personal- und Kundenabwerbung. Folgendes ist jedoch sachbedingt zu beachten: Bankkundengeheimnis: Informationsaustausch nur unter den Teammitgliedern mit gleichen... weiterlesen
Strafrechtliche Schranken Von Interesse sind folgende Bestimmungen: StGB 162 Abs. 1: Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis StGB 158: Ungetreue Geschäftsbesorgung Mangels Verrat an einen Dritten ist die... weiterlesen
Grundlage Es gilt aufgrund von BankG 47 das Bankkundengeheimnis zu beachten. Bedenkliche und unbedenkliche Kontaktnahmen Zwar dient das Bankkundengeheimnis dem Bankkunden und nicht dem Kundenschutz... weiterlesen
Einleitung Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmer von Banken einen wesentlichen Teil ihres Kundenportfolios mit zum neuen Arbeitgeber nehmen, oder es zumindest versuchen. Gründe sind: Hat... weiterlesen
Mit oder nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer empfiehlt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – was folgt: Freistellung (auf Abruf: Eine „unwiderrufliche Freistellung“... weiterlesen
Viele Unternehmen sehen nicht zur Vermeidung der Kundenabwerbung, sondern auch zur Vermeidung von zu engen persönlichen Kontakten von Entscheidungsträgern und Kunden (mit Konditions- und Solvenzrisiken)... weiterlesen
Die Vermeidung der Kundenabwerbung beginnt mit der Berücksichtigung der dereinstigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses Gestaltung des Arbeitsvertrags Geheimnisschutzklausel + Konkurrenzverbot oder Geheimnisschutzklausel + Kundenschutzklausel und/oder Personalabwerbeverbot... weiterlesen
Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, seine Arbeitnehmer und Kunden vor Abwerbung zu schützen: Abwerbeverbote während bestehenden Arbeitsverhältnisses = Abwerbeverbote aus Treuepflicht Abwerbeverbote nach beendetem Arbeitsverhältnis... weiterlesen
Voraussetzungen Verleitung Ordentliche Vertragsauflösung Abwerbung mit verwerflichen Mitteln? zu verwerflichen Zwecken? Abwerbung mit verwerflichen Mitteln oder zu verwerflichen Zwecken Nachgenannte Verhaltensweisen können unlauteres Wettbewerbsverhalten darstellen:... weiterlesen
Voraussetzungen Ausnutzen Vertragsbruch Unlauterkeit Besondere Umstände Schädigungsabsicht aus barer Rachsucht Arglistige Lieferanten-Täuschung Persönliches Verhältnis des Schädigers zum verpflichteten Arbeitnehmer Beispiele besonderer Umstände In Lehre und... weiterlesen
Voraussetzungen: Verleitung (bewusstes Hinwirken auf den Vertragsbruch) Vertragsbruch Verleiter kennt Vertragspflicht des Verleiteten oder hätte sie kennen müssen Ersatzvertrag (Verleitung zum Vertragsbruch, um mit dem... weiterlesen
Nach Lehre und Rechtsprechung wird in folgende Grundkonstellationen unterschieden: » Verleitung zum Vertragsbruch » Ausnutzung fremden Vertragsbruches » Verleitung zur ordentlichen Vertragsauflösung Sachverhalte Als Fälle... weiterlesen
Die Verletzung der Treuepflicht durch Personal- und/oder Kundenabwerbung ermöglicht folgende Sanktionen gegen den Arbeitnehmer: Ordentliche Kündigung Vorsicht bei der späteren Begründung Fristlose Entlassung (vgl. BGE... weiterlesen
Je höher der Treuepflichtanspruch, desto sanktionsfähiger ist die konkrete Abwerbehandlung zu beurteilen. Relevante Kriterien sind: Arbeitnehmerstellung Arbeitgeberverhalten Abwerbungszeitpunkt Abwerbung aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis Abwerbung aus gekündigtem... weiterlesen
Ausgangslage Die Treuepflicht des Arbeitnehmers endet grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bezüglich folgenden Punktes bestehen: Verschwiegenheitsverpflichtung, soweit... weiterlesen
Ausgangslage Der Arbeitnehmer, der nach erfolgter Kündigung mit dem Kunden des Arbeitgebers für die laufenden Tagesgeschäfte Kontakt hat, bekommt so auch Gelegenheit über seinen Weggang... weiterlesen
Allgemeine Treuepflicht des Arbeitnehmers Die allgemeine Treuepflicht verpflichtet den Arbeitnehmer, „die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren“ (OR 321a Abs. 1). Verbot... weiterlesen