Muster und Checklisten
Merkblätter Staatssekretariat für Wirtschaft Merkblatt zu den Bestimmungen über den Personalverleih gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) vom 6. Oktober 1989 Merkblatt... weiterlesen
Merkblätter Staatssekretariat für Wirtschaft Merkblatt zu den Bestimmungen über den Personalverleih gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) vom 6. Oktober 1989 Merkblatt... weiterlesen
Der Personalverleih ist aus sozial-hygienischen Gründen bewilligungspflichtig. An Unternehmen und verantwortliche Person werden daher Ausbildungs-, Fach- und Leumundsanforderungen gestellt; das Unternehmen hat zur Sicherstellung der... weiterlesen
Leiharbeit = gelegentliche Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Leiharbeit... weiterlesen
Regiearbeit = wiederholte Arbeitnehmer-Überlassung Grundsatz: Grundsätzlich gelten die hievor erläuterten Regeln und Prinzipien für Temporärarbeit. Ausnahme: Die besonderen Kündigungsregeln für Temporärarbeiten gelten bei der Regiearbeit... weiterlesen
Rechtsverhältnis Verleiher/Arbeitnehmer Das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer ist ein Arbeitsvertrag, bestehend aus einem Temporärarbeitsvertrag (Rahmenvertrag) jeweilen einem Einsatzvertrag (Einigung über den betreffenden Einsatz), der... weiterlesen
Bewilligungspflicht Geografisch innerhalb der Schweiz zwischen der Schweiz und dem Ausland aus dem und ins Ausland Funktional Gewerbsmässiger Personalverleih Sachlich Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung) Regiearbeit (wiederholte... weiterlesen
Teilzeitarbeit = reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers » Informationen zur Teilzeitarbeit Arbeit auf Abruf = unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des... weiterlesen
Das Personalverleih-Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht bei einem Leihbetrieb erbringt; der Verleiher seine Lohnzahlungspflicht gegenüber dem... weiterlesen
Gesetze Auch für Personalverleih-Beschäftigte sind die Bestimmungen über direkt beschäftigte Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR... weiterlesen
Gruppenarbeitsverhältnis Die Gruppenarbeit beurteilt sich primär am Ursprung der Initiative: Eigengruppe Verbindung mehrerer Arbeitnehmer aus eigenem Entschluss mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung... weiterlesen
Ausgangslage Das abgestufte Arbeitsverhältnis kennt in Stufe folgende Rechtsverhältnisse: Arbeitsverhältnis zwischen Hauptarbeitgeber und Hauptarbeitnehmer Arbeitsverhältnis zwischen Hauptarbeitnehmer und Hilfsperson (als Arbeitnehmer) gewisse Rechtsbeziehungen zwischen Hauptarbeitgeber... weiterlesen
Gruppenarbeitsverhältnis Die Gruppenarbeit ist anzutreffen als sogenannte Eigengruppe Freischaffende Künstler Job sharing Job pairing Top share Betriebsgruppe Akkordarbeit Job splitting... weiterlesen
Leiharbeit = Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit) = Verbindung mehrer Arbeitnehmer zum Zwecke der Erbringung einer gemeinsamen... weiterlesen
Gruppenarbeitsverhältnis Das Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit) ist eine Verbindung mehrerer Arbeitnehmer zum Zwecke der gemeinsamen Arbeitsleistung. Eigengruppe Verbindung mehrerer Arbeitnehmer aus eigenem Entschluss mit dem Zweck der... weiterlesen
Gesetze Auch für das Gruppenarbeitsverhältnis und das gestufte Arbeitsverhältnis sind die Bestimmungen über direkt beschäftigte Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319... weiterlesen
JOB SHARING Job sharing (job share; deutsch: Arbeitsplatzteilung) ist der Oberbegriff für Arbeitsplatzteilung in Teilzeitarbeit auf 2 oder mehrere Arbeitnehmer: Job splitting … ist (der... weiterlesen
Die richtige Einordnung unter die 3 verschiedenen Job sharing-Untervarianten ist wichtig, weil die Rechtsfolgen unterschiedlich sind. Job splitting ist unproblematisch. Job pairing und Top sharing... weiterlesen
Überblick zu den Erscheinungsformen von Job sharing » Überblick: Erscheinungsformen und Rechtsverhältnisse (PDF, 41 KB) Grundsätze des Job sharings Wie erwähnt, ist beim Job sharing... weiterlesen
Organisation Insbesondere das job pairing und das top sharing verlangen allen Beteiligten eine hohe Koordinations- und Kommunikationsbereitschaft ab: Planungs- und Organisationstalent der Beteiligten Hohe Bereitschaft... weiterlesen
Der Heuervertrag regelt das Arbeitsverhältnis der Seeleute, die für einen Reeder Dienste an Bord eines Schweizer Seeschiffes leisten. Es handelt sich beim Heuerrecht um ein... weiterlesen