Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Vertragliche Anlagefonds
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Publikationspflicht

Grundlage Art. 95 KKV: Publikationspflicht 1 Die Fondsleitung und die SICAV veröffentlichen den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden Inventarwert der Fondsanteile gleichzeitig mit der... weiterlesen

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Prospekt

Es gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt. » PROSPEKT  ... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Open End-Prinzip

Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Verbreitung

Der Immobilienfonds ist nebst der Immobilienaktiengesellschaft und den Immobilien-Anlagestiftungen (Immobilien-AST) einer der verbreitetsten Rechtsträger für die institutionelle Immobilienanlage. Beispiele Swissinvest Real Estate Funds IMMOFONDS La... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Rechtsnatur / Rechtsform

Auch beim Immobilienfonds ist beim „Institutsträger“ zu unterscheiden zwischen: Schuldvertraglicher Ausgestaltung Vertraglicher Anlagefonds Gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) Weiterführende Informationen » Immobilien-Aktiengesellschaft »... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Begriff

„Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten (sog. „Fondsimmobilien“) anlegen“ [KAG 58 / Legaldefinition]. Die Charakteristika sog. „kollektiven Immobilienanlage“ sind: Offene kollektive... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Exkurs: Immobilienfonds

Der „Exkurs zum Immobilienfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Immobilienfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“: Begriff Rechtsnatur / Rechtsform Verbreitung... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Exkurs: Effektenfonds

Der „Exkurs zum Effektenfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Effektenfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“. Begriff Staatsverträge Verbreitung Open End-Prinzip... weiterlesen

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ANLEGERSCHUTZ

Beim Vertraglichen Anlagefonds sind zum Schutze der Anleger zu beachtenden Aspekte stichwortweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Folgenden: Aufklärungspflicht als Effektenhändler? Hinweispflicht auf... weiterlesen

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STEUERN

Besteuerung des Sondervermögens? Der  „Vertragliche Anlagefonds“ wird ganz dem Grundsatze „same business, same rules“ nach besteuert. Der transparente Besteuerungsmodus ist beim Bund und bei allen... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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BEENDIGUNG

Das Rechtsverhältnis des „Vertraglichen Anlagefonds“ kann beendet werden durch: jederzeitiges Rückgaberecht Zwangsrückauf Weiterführende Informationen » FONDSVERTRAG » ANLEGER: Jederzeitiges Rückgaberecht » ANLEGER: Zwangsrückkauf... weiterlesen

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BEWERTUNG

Grundlagen KAG 88: Bewertung zum Verkehrswert KKV-finma 57 ff. Allgemein Hinsichtlich der Bewertungsregeln ist zu beachten: Bewertung zu Verkehrswerten Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes... weiterlesen

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RECHENSCHAFTSABLAGE

Grundlage KAG 89: Jahres- und Halbjahresbericht KKV-finma 74 ff. KKV-finma 67 ff. Allgemein Für die Rechenschaftslegung gelten folgende Prinzipien: Zeitpunkt Halbjahresbericht 2 Monate nach Ablauf... weiterlesen

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BUCHFÜHRUNG

Grundlagen OR 957 ff.: Die kaufmännische Buchführung KAG 87: Risikoverteilung und Beschränkungen KKV 52: Zweck KKV-finma 67 ff. Es sind folgende Regeln zu beachten: Grundsatz... weiterlesen

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MINDESTVERMÖGEN

Grundlage KAG 25 Abs. 3 KKV 35: Absonderung des Fondsvermögens KAG 133: Aufsichtsinstrumente KAG 96 Abs. 1 lit. c Ziff. 2 (Auflösung) Mindestvermögen des Vertraglichen... weiterlesen

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ANLEGER

Die Stellung des Anlegers beim „Vertraglichen Anlagefonds“ wird durch folgende Aspekte geprägt: Zeichnung Anleger bei Fondsleitung Zeichnungsgrundlagen Prospekt Kapitalanlagevertrag (Fondsvertrag) Zeichnungsschein Bekanntgabe Nettoinventarwert Einzahlung Grundsatz... weiterlesen

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DEPOTBANK

Grundlage KAG 73: Aufgaben KAG 14: Bewilligungsvoraussetzungen KAG 20 Abs. 1 lit. a (Grundsätze) OR 394 ff.: Der einfache Auftrag KKV 116 Abs. 5 (Auflösung... weiterlesen

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Aufgaben-Delegation

Grundlagen KAG 31: Delegation von Aufgaben EBK-RS 96/5 Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen: Delegation Delegationskompetenz Fondsleitung Delegationsgegenstände Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs.... weiterlesen