Zweck + Tragweite
Viele Bauherren kennen die Leistungsbeschreibung nicht. Die Architekten (Planer) bzw. Vergabeingenieure messen dem Thema zu wenig Bedeutung zu. Wer Zweck und Tragweite der Leistungsbeschreibung kennt,... weiterlesen
Viele Bauherren kennen die Leistungsbeschreibung nicht. Die Architekten (Planer) bzw. Vergabeingenieure messen dem Thema zu wenig Bedeutung zu. Wer Zweck und Tragweite der Leistungsbeschreibung kennt,... weiterlesen
Zweck + Tragweite Detaillierte Leistungsbeschreibung Funktionale Leistungsbeschreibung Kombination von det. + funkt. Leistungsbeschreibung... weiterlesen
Einleitung Für zielführende Vertragsverhandlungen und eine optimale Vertragsabwicklung sollten bei Bauwerkverträgen folgenden Vertragselementen besondere Beachtung geschenkt werden: Leistungsbeschreibung (Einheitspreisvertrag) Zweck + Tragweite Detaillierte Leistungsbeschreibung Funktionale... weiterlesen
Grundsätzliches Das Erzielen eines guten Verhandlungs- und Preisergebnisses ist das Eine, das Verhandlungsergebnis auch wirksam umzusetzen oder für die korrekte Erfüllung zu sorgen, das Andere.... weiterlesen
Grundsätzliches Bei der Vertragsredaktion und Vertragsgestaltung stellen sich grundsätzlich folgende zu behandelnden Grundsatzfragen: Information Vertragsgrundlagen Präambel (History) Vertragsbestandteile Vertragsgrundlagen (Anhänge etc.) zB Revisionspläne zB Gutachten... weiterlesen
Unter Vertragsdesign versteht man Vertragsaufbau und Schwerpunktbildung: Vertrag als Beweismittel für die Wiedergabe der Vereinbarung von Bauherr und Unternehmer Vertrag als Drehbuch für den Leistungsaustausch... weiterlesen
Unter Vertragsverhandlungen werden folgende „Verhandlungsregeln“ empfohlen: Verhandlungsregeln Überblick wahren Alles offenhalten bis zur Gesamteinigung (keine teil-bindenden Zusagen) laufende Rechnung der Zugeständnisse (stetes Nachgeben-Müssen reflektiert auf... weiterlesen
Zur Bauherrenberatung durch Rechtsanwälte zählt auch die sog. „Rechtsgeschäftsplanung“, nämlich: Wirtschaftliche Ziele Eignerstrategie für Bauvorhaben Betriebliche Vorgaben Technische Vorgaben Rechtliche Vorgaben Vertragliche Ziele Compliance Bei... weiterlesen
Einleitung Das Thema Vertragsgestaltung / Vertragsredaktion orientiert sich an folgender Agenda: Vertragsplanung Vertragsverhandlungen Vertragsdesign Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung Rechtsberatung / Rechtsvertretung Weiterführende Informationen Vertragsmanagement... weiterlesen
Der Subunternehmervertrag (auch kurz: Subs-Vertrag) als Einzelvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Subunternehmervertrag = Vertrag, der einen Einzelunternehmer in Verknüpfung... weiterlesen
Der Totalunternehmervertrag (auch kurz: TU-Vertrag) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Totalunternehmervertrag = Vertrag, der einen Totalunternehmer zur Architekturleistung (Planung und... weiterlesen
Der Generalunternehmervertrag (auch kurz: GU-Vertrag) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Generalunternehmervertrag = Vertrag, der einen Generalunternehmer zur Bauwerkerstellung, ohne Architekturleistung... weiterlesen
Der Einzelunternehmer-Werkvertag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Einzelunternehmervertrag = Vertrag, der einen Einzelunternehmer zur Leistung eines Bauwerkteils verpflichtet Vertragsparteien Bauherr... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag wird durch die Zahl der am Bau Beteiligten und den Umfang der von ihnen zu erbringenden Bauleistung bestimmt, d.h. ob Einzelleistungen (klassischer Bauwerkvertrag)... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) ist die wesentlichste Erscheinungsform des gesetzlichen Werkvertrages. Es handelt sich um einen sog. „Austauschvertrag“, der sich vorwiegend durch die ausgetauschten Leistungen... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag ist ein vollkommen zweiseitiger (synallagmatischer) Vertrag mit der Entgeltlichkeit als Wesensmerkmal. Obwohl beim Bauwerkvertrag zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung eine lange oder sogar... weiterlesen
Werkliefervertrag Werkvertragsähnliche Innominatkontrakte Werkliefervertrag Definition Werkliefervertrag = Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff Differenzierungsgebräuchlichkeit Die Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist zwar... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 363 – OR 379 Gestzestexte Art. 363 OR Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller... weiterlesen
Mit dem Bauwerkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Teil- oder Gesamtherstellung eines unbeweglichen Bauwerkes und der Bauherr zur Vergütungszahlung.... weiterlesen
ACOCELLA DOMENICO, Der Bauzivilprozess im Überblick, in: Koller Alfred (Hrsg.), Bauprozessrecht, S. 265 ff. BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Koller Alfred (Hrsg.),... weiterlesen