Der Bauwerkvertrag wird durch die Zahl der am Bau Beteiligten und den Umfang der von ihnen zu erbringenden Bauleistung bestimmt, d.h. ob Einzelleistungen (klassischer Bauwerkvertrag) oder das ganze Bauwerk (GU- oder TU-Vertrag) geschuldet ist:
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Bauwerkvertrag