Begriff
Kurzdefinition Baurecht = Recht, auf fremden Boden zu bauen und das Bauwerk (auf bestimmte Dauer) fortbestehen zu lassen Langdefinition Das „Baurecht“ beinhaltet das Recht, auf... weiterlesen
Kurzdefinition Baurecht = Recht, auf fremden Boden zu bauen und das Bauwerk (auf bestimmte Dauer) fortbestehen zu lassen Langdefinition Das „Baurecht“ beinhaltet das Recht, auf... weiterlesen
Fiktion des Gesetzgebers, trotz fehlender Körperlichkeit die Grundstücksregeln „auf selbständige + dauernde Baurechte“ anwenden zu lassen Die direkte Anwendungserklärung in ZGB 655, dass selbständige und... weiterlesen
Die Baurechtsparteien verfolgen meistens folgende Ziele: Baurechtsgeber Private Grundeigentümer Hauptbeweggrund Rendite-Erzielung ohne Verkauf und ohne zusätzliches finanzielles Engagement (für ein Bauwerk) Weiterer Beweggrund Einräumung lediglich... weiterlesen
In der Regel sucht jedermann für die Realisation eines Bauvorhabens primär ein Grundstück zu Volleigentum und nicht nur den Erwerb eines Dienstbarkeitsrechts. Wenn der Immobilienmarkt... weiterlesen
In der Funktionenfrage ist zu differenzieren zwischen: Funktion Baurecht Vermittlung des Rechtes, zu bauen und den Bau auf bestimmte Dauer fortbestehen zu lassen, gegen einmalige... weiterlesen
Das Baurecht erbringt je nach Interessenlage Vorteile und Nachteile: Baurechtsgeber Interessenlage der öffentlichen Hand Vorteile Anlage von Landreserven für die Verwirklichung langfristiger Ziele, zB auch... weiterlesen
Allgemeines Bei Beratung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wurde dem „Baurecht“ keine grosse Bedeutung beigemessen, weshalb die gesetzliche Grundlage rudimentär ausgefallen ist; gedacht wurde an Bauten... weiterlesen
Einleitung Von der Art des Baurechts hängt der Umfang der Duldungspflicht des Grundeigentümers ab bzw. wie weit er in seinen Eigentümerbefugnissen eingeschränkt wird und in... weiterlesen
Einleitung Die Entstehung des „Baurechts“ wird vor allem durch zwei Prinzipien geprägt: Verpflichtungs- + Verfügungsgeschäft Grundbucheintrag... weiterlesen
Einleitung Für die Vertragsneuverhandlungen bzw. Vertragsänderungsverhandlungen sind folgende Schwerpunkte zu beachten: Gegenparteien-Kontrolle Inhalt + Umfang des Baurechts Ökonomische Baurechtsaspekte Bewertung des Baurechts Verhandlungspositionen Die nachfolgenden... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Gesetzesbestimmungen ZGB 675 ZGB 779 ZGB 779 a-l ZGB 655 Abs. 2 Ziffer 2 ZGB 943 Abs. 1 Ziffer 2 ZGB 682 Abs.... weiterlesen
Personaldienstbarkeit = Recht des Dienstbarkeitsberechtigten, auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit = Recht des jeweiligen Eigentümers des... weiterlesen
Die Zweiteilung beim Baurecht in Land und Baute führt zu unterschiedlichen Risikoallokationen für die Vertragspartner, je nach Fokus, Baurechtsgeber oder Baurechtsnehmer: Risiken Baurechtsgeber Baurechtsgeber +... weiterlesen
Das „Baurecht“ ist in verschiedenen Erscheinungsformen anzutreffen: Baurecht als irreguläre Personaldienstbarkeit Einordnung und Grundsatz Das „Baurecht“ des ZGB ist dogmatisch unter die sog. Irregulären Personaldienstbarkeiten... weiterlesen
In der Praxis sind zwei Baurechtsmodelle anzutreffen: Zürcher Baurechtsmodell Basler Baurechtsmodell... weiterlesen
Die materiell-rechtlichen Grundlagen für die nachfolgenden Erläuterungen wurden behandelt: Erscheinungsformen Art des Baurechts Entstehung Auf Basis dieser materiell-rechtlichen Grundlagen sollen die einzelnen Elemente nun näher... weiterlesen
Der Bauprozess hat – je nach Optik – verschiedene Funktionen: Rechtssicherheit Rechtsverschaffung Kläger Geltendmachung von Ansprüchen Vorstufe für die Vollstreckung eines (bestrittenen) Anspruchs Beklagter Abwehr... weiterlesen
Die Motive im Bauprozess sind entsprechen konträr: Kläger Durchsetzung seiner Rechte bzw. Forderungen Beklagter Abwehr seiner Ansicht nach unberechtigter Ansprüche... weiterlesen
Folgende Haupterscheinungsformen möglicher Baukonsortien werden unterschieden: Arbeitsgemeinschaft (sog. ARGE) bzw. Unternehmerkonsortium: Mehrere Bauunternehmer schliessen sich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Bauprojektes zusammen. » Detailinformationen... weiterlesen
Hypothekarkredit = grundpfändlich gesicherter Dauerkredit Vgl. Hypothekarkredit | hypothekar-kredit.ch Gewöhnliches Darlehen bzw. Kredit = meistens ungesichertes Temporär- oder Dauerkreditverhältnis Vgl. Darlehen / Kredite ... weiterlesen