Erfüllung Nachlassvertrag
Vollzug Stundungs- oder Dividendenvergleich Abwicklungsmodi: Zuständigkeit: Schuldner, meistens wird aber der Sachwalter oder ein Dritter mit dem Vollzug betraut. Es ist einzig pünktliche Bezahlung der... weiterlesen
Vollzug Stundungs- oder Dividendenvergleich Abwicklungsmodi: Zuständigkeit: Schuldner, meistens wird aber der Sachwalter oder ein Dritter mit dem Vollzug betraut. Es ist einzig pünktliche Bezahlung der... weiterlesen
Grundsätzliches Überprüfung des mehrheitlich angenommenen Nachlassvertrages im Interesse der ablehnenden Gläubigerminderheit Liquidationsvergleich: Der Erlös im Nachlassliquidationsverfahren sollte den Gläubigern ein besseres Ergebnis erbringen als bei... weiterlesen
Der Nachlassvertrag gilt als angenommen wenn bis zum Bestätigungsentscheid entweder die Mehrheit der Gläubiger, die mindestens 2/3 des Gesamtbetrages der Nachlassforderungen vertreten, oder 1/4 der... weiterlesen
Stundungsvergleich Der Schuldner schlägt den Gläubigern eine zeitlich verzögerte Forderungstilgung nach einem bestimmtem Zeitplan vor; der Entwurf zu einem Nachlassvertrag ist entsprechend ausgestaltet. Prozent- oder... weiterlesen
Definition Gläubigerversammlung = vom Sachwalter gläubigerseits einberufene Versammlung Grundlagen SchKG 301 SchKG 302 (Traktanden) Funktion Grundsatz Eine Gläubigerversammlung mit folgenden Zwecken: Zusammenkunft zwecks Meinungsbildung (kein... weiterlesen
Schuldner beschäftigt Arbeitnehmer nach Rücksprache mit dem Sachwalter weiter (Eintritt in die bisherigen Verpflichtungen, die auch zu erfüllen sind) > ausstehende und neue Löhne sind... weiterlesen
Beispiele Lieferung von Waren nach Nachlassstundung Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabt. MWST, MWST auf nach Nachlassstundung gelieferter Waren Keine Massaverbindlichkeit, wenn der Gläubiger Sachgewährleistungsansprüche für Arbeiten vor... weiterlesen
Neue Verbindlichkeiten als Massaschulden Verpflichtungen, die der Schuldner bzw. der Sachwalter nach Stundungsbewilligung im Rahmen der Verfügungsbefugnis eingehen sind Massaverbindlichkeiten (SchKG 310 II). Sie sind... weiterlesen
Beispiele Gläubiger allgemein: Gläubiger können ihre Forderung zur Vormerknahme anmelden. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können ihre Lohnforderungen und Spesen etc. anmelden, wobei Lohnforderung, die nicht älter als... weiterlesen
Ziel Gelegenheit für den Schuldner, ohne Zwangsvollstreckungsdruck seiner Gläubiger den Nachlassvertrag vorbereiten zu können Beginn und Dauer der Stundung Beginn: ab Bewilligungsentscheid (und nicht erst... weiterlesen
Allgemeines Hier finden Sie die folgenden Informationen zu den Wirkungen der Stundung: Stundungswirkung auf Gläubigerrechte Stundungswirkung bei Dauerschuldverhältnissen Stundungswirkung auf Schuldner-Verfügungsbefugnis Nachlassschuldner Gläubiger bestehender (Nachlass-)Forderungen... weiterlesen
Agenda Sachwalter Rechtsstellung Aufgaben Entschädigung... weiterlesen
Einleitung Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch (vgl. SchKG 293): ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktuelle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich kann jeder Gläubiger mit seinem Schuldner übereinkommen, auf seine Forderung ganz oder teilweise zu verzichten (vgl. OR 115). Einem in finanzielle Not geratenen... weiterlesen
Das Nachlassvertragsrecht ist in der Schweiz das Kerninstrument des Sanierungsrechts. Der Nachlassvertrag ist als vollstreckungsrechtliches Instrument auf Sanierung oder zumindest auf eine bestmögliche Substanzerhaltung ausgerichtet.... weiterlesen
Die Gewährung von Sanierungsdarlehen ist eine heikle Sache: Sie vernebeln oft den kritischen Blick, dass die Gesellschaft überschuldet, eine Aussicht auf nachhaltige Sanierung nicht besteht... weiterlesen
Verdecktes Eigenkapital Ausgangslage Das Sanierungsdarlehen löst auch steuerliche Implikationen aus. Es fällt in aller Regel unter die steuerliche Begrifflichkeit des sog. verdeckten Eigenkapitals. Verdecktes Eigenkapital... weiterlesen
Rückgabepflicht Die Gutheissung einer Anfechtungsklage führt zur Rückgabe des anfechtbar Erhaltenen. Die Rückabwicklung macht nur Sinn, wenn der anfechtbar erhaltene Gegenstand noch von Wert und/oder... weiterlesen
Die Absichtsanfechtung kann Rechtshandlungen betreffen, die zugleich der Schenkungs- oder Überschuldungsanfechtung unterliegen. Art. 288 SchKG 3. Absichtsanfechtung Anfechtbar sind endlich alle Rechtshandlungen, welche der Schuldner... weiterlesen
Bei der Überschuldungsanfechtung werden Rechtshandlungen vorgeworfen, die zu einer Gläubigerbevorzugung führten. Art. 287 SchKG 2. Überschuldungsanfechtung 1 Die folgenden Rechtshandlungen sind anfechtbar, wenn der Schuldner sie... weiterlesen