Einleitung zur Aussonderung
Bei der Aussonderung geht es um die Klärung des sachlichen Umfangs der Konkursmasse im Allgemeinen und im Besonderen um die Behandlung von Aussonderungsbegehren von Dritten,... weiterlesen
Bei der Aussonderung geht es um die Klärung des sachlichen Umfangs der Konkursmasse im Allgemeinen und im Besonderen um die Behandlung von Aussonderungsbegehren von Dritten,... weiterlesen
Bei der Admassierung geht es um die Heranziehung eines nicht im Gewahrsam der Konkursmasse, sondern bei einem Dritten befindlichen Vermögensgegenstandes, also um die Komplettierung der... weiterlesen
Der Rangrücktritt – ein Instrument für die Überbrückung kurzfristiger Überschuldung. Der Rangrücktritt ist ein Korrekturmittel zur Vermeidung der Benachrichtigung des Richters wegen Überschuldung (Überschuldungsanzeige): Mit... weiterlesen
Die Doktrin des Eigenkapitalersatzes betrifft die Umqualifikation von Gesellschaftsdarlehen in Risikokapital. Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch „Sanierungsdarlehen“... weiterlesen
Checkliste Checkliste Patronatserklärung (PDF, 27 KB) Muster Muster Patronatserklärung (PDF, 13 KB)... weiterlesen
Die Patronatserklärung ist wegen ihres engen Anwendungsbereiches (Konzerne) und der wenigen Konzernpleiten noch nicht tiefgründig erforscht. Zudem lässt sich mangels einheitlicher Einstandsformulierungen bzw. Übernahme angelsächsischer Einstandstexte... weiterlesen
Beginn Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Patronatserklärung fehlt. Formal: Mit der Unterzeichnung der Patronatserklärung Materiell: Mit der Einstandspflicht-Erklärung Dauer Die Patronatserklärungs-Dauer bestimmt sich durch... weiterlesen
Der Betrag der Patronatserklärung hat abzudecken: bei einer Substanzsicherstellung zG der Tochtergesellschaft die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag) eine Reserve (neue Verpflichtungen) ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)... weiterlesen
Bei Entgegennahme der Patronatserklärung hat der Empfänger zweierlei zu verlangen: Die Konzernobergesellschaft muss die Patronatserklärung wirtschaftlich verkraften können. Die Konzernobergesellschaft darf ihrerseits zu Liquidationswerten nicht... weiterlesen
Abschlusskompetenz Die Erklärungskompetenz liegt aufgrund von OR 718a Abs. 1 bei den zur Vertretung befugten Personen der Konzernobergesellschaft: Art. 718a OR 2. Umfang und Beschränkung... weiterlesen
Bei Fehlen einer vertraglichen Einstandspflicht der Konzernobergesellschaft wäre die konzernspezifische Vertrauenshaftung denkbar, nämlich: Vertrauenshaftung der Konzernobergesellschaft wegen des von ihr beim Erklärungsempfänger erweckten Vertrauens. Je... weiterlesen
Die klassischen Alternativen zur Patronatserklärung wären: Bürgschaft Garantieerklärung Mitschuldnerschaft Schuldbeitritt Kreditauftrag. Weiterführende Informationen Bürgschaft Garantien Schuldbeitritt Sicherheiten sicherheiten.ch... weiterlesen
Wirkung der Patronatserklärung Erhöhung der Kreditwürdigkeit zB der Konzerntochter.... weiterlesen
Die PE wird qualifiziert als: Erklärung sui generis zugunsten Dritter, soweit ihr überhaupt Verpflichtungscharakter zukommt garantieähnliche Erklärung versichernde Erklärung Kreditsicherungsinstrument besonderer Art Die PE lässt... weiterlesen
Das anwendbare Korrekturmittel wird entweder durch die Gerichte oder ggf. vom Konkursverwalter bestimmt. Darlehensgeber und Unternehmen sind daher mit einer gewissen Rechtsunsicherheit konfrontiert. Eine Klärung... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende wesentlichen Unterschiede von Eigenkapitalersatz und konkludentem Rangrücktritt (Nachrangigkeit) auszumachen: Gegenstand EIGENKAPITALERSATZ KONKLUDENTER RANGRÜCKTRITT Darlehensgeber Kapital-Umqualifikation Risikokapital Nachrangigkeit nach den... weiterlesen
Ausgangslage Die Doktrin des sog. konkludenten Rangrücktritts („Nachrangigwerden des Sanierungsdarlehens“) stützt sich auf OR 725 Abs.2. OR 725 Abs. 2: „Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung... weiterlesen
Ausgangslage Jede Aktionärsleistung während der Gesellschafterkrise ist streng genommen Eigenkapitalersatz. Die Lehre über den Kapitalersatz stützt sich auf Rechtsvergleichung (Übernahme aus dem deutschen Recht). Umqualifikation... weiterlesen
Ein Ziel, zwei Lehrmeinungen Lehre und Rechtsprechung haben zwei Korrekturmittel mit unterschiedlichen Folgen entwickelt: der aus dem deutschen Recht sog. „Eigenkapitalersatz“ der sich auf OR... weiterlesen
Sind Drittgläubiger wegen der Darlehensgewährung und der daraus resultierenden Konkursverschleppung zu Schaden gekommen, sind verschiedene Korrekturmittel denkbar: (Haftungs-)Durchgriff Organhaftung, ev. Annahme einer faktischen Organschaft ev.... weiterlesen