Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Organhaftung / Aktienrechtl...
Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Organhaftung und ihre Funktion

Organhaftung Haftung von Organen einer Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrates, Geschäftsführung und Revision) für den Schaden, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.... weiterlesen

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Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Begriff

Organhaftung Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder... weiterlesen

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Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Gesetzliche Grundlage

Gesetzestexte Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation... weiterlesen

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Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Ausgangslage

Ist ein Aktionär/Teilhaber eines Unternehmens, die Gesellschaft selbst oder (im Konkurs) ein Gläubiger zu Schaden gekommen? Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: Wer kann für... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Aktienkauf / Aktienerwerb

Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert ein Verpflichtungsgeschäft vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend) und ein... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Tantiemen

Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung. Voraussetzungen: Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Honorar

Die Höhe des VR-Honorars wird durch Einigung zwischen VR-Mitglied und der AG, in grösseren Gesellschaften durch den sog. „Nominierungs- und Entschädigungs-Ausschuss“ des Verwaltungsrats, bestimmt und... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung kann vom VR oder von Dritten (Delegation) wahrgenommen werden: Geschäftsführung durch den Gesamt-VR (Nichtdelegation) Ohne Delegation der Geschäftsführung obliegt diese dem Gesamt-VR (vgl.... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Begriffe und Abgrenzungen

Begriff: Kommanditaktiengesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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KMAG-Gründung

Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar. Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde Statuten mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein Handelsregisteranmeldung Eintragung der KMAG... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Unterschiede der KMAG zur AG

Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede: Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsrecht... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform durch Verbindung von zwei Arten von... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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Haftung für KMAG-Schulden

Für die KMAG gelten folgende Regeln: Primärhaftung Gesellschaftsvermögen der KMAG Sekundärhaftung unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften subsidiär persönlich unbeschränkt und solidarisch also Haftung... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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KMAG-Organisation

Das Recht der KMAG sieht zwingend drei Organe vor: Generalversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsstelle Die Aufgaben der Organe sind aber grundlegend anders als jene der AG. Literatur... weiterlesen

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Aktiengesellschaft
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KMAG-Verantwortlichkeit

An die Verwaltung der KMAG werden die gleichen Sorgfalts-Anforderungen wie für die Organe der AG. Die Verwaltung hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes... weiterlesen