Geschädigte Personen
Gesellschaft Aktionär ACHTUNG: ist in erster Linie die Gesellschaft selbst geschädigt bzw. ist der Aktionär lediglich indirekt (z.B. durch Verminderung des Aktienwertes) geschädigt, so muss... weiterlesen
Gesellschaft Aktionär ACHTUNG: ist in erster Linie die Gesellschaft selbst geschädigt bzw. ist der Aktionär lediglich indirekt (z.B. durch Verminderung des Aktienwertes) geschädigt, so muss... weiterlesen
Formelle Organe Verwaltung und Geschäftsführung: Verwaltungsrat » VR-Haftung Geschäftsführer, Direktoren möglicherweise Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte Revisionsstelle » Revisorenhaftung Faktische Organe Aktienrechtliche Verantwortlichkeit kann auch faktische Organe... weiterlesen
Organhaftung Haftung von Organen einer Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrates, Geschäftsführung und Revision) für den Schaden, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.... weiterlesen
Organhaftung Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder... weiterlesen
Gesetzestexte Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation... weiterlesen
Ist ein Aktionär/Teilhaber eines Unternehmens, die Gesellschaft selbst oder (im Konkurs) ein Gläubiger zu Schaden gekommen? Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: Wer kann für... weiterlesen
Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert ein Verpflichtungsgeschäft vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend) und ein... weiterlesen
Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung. Voraussetzungen: Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach... weiterlesen
Einleitung Volk und Stände haben am 03.03.2013 mit grosser Mehrheit die eidg. Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ angenommen. In Umsetzung des Verfassungsauftrags erliess der Schweizerische Bundesrat... weiterlesen
Die Höhe des VR-Honorars wird durch Einigung zwischen VR-Mitglied und der AG, in grösseren Gesellschaften durch den sog. „Nominierungs- und Entschädigungs-Ausschuss“ des Verwaltungsrats, bestimmt und... weiterlesen
Die Geschäftsführung kann vom VR oder von Dritten (Delegation) wahrgenommen werden: Geschäftsführung durch den Gesamt-VR (Nichtdelegation) Ohne Delegation der Geschäftsführung obliegt diese dem Gesamt-VR (vgl.... weiterlesen
Begriff: Kommanditaktiengesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und... weiterlesen
KMAG-Bedeutung Erstaunlich geringe Verbreitung erstaunlich deshalb, weil die KMAG eine ideale Verbindung von Anlegeraktionären und Unternehmeraktionären ermöglicht In der Praxis ziehen aber die Unternehmeraktionäre die... weiterlesen
Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar. Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde Statuten mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein Handelsregisteranmeldung Eintragung der KMAG... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen
Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede: Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsrecht... weiterlesen
Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform durch Verbindung von zwei Arten von... weiterlesen
Für die KMAG gelten folgende Regeln: Primärhaftung Gesellschaftsvermögen der KMAG Sekundärhaftung unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften subsidiär persönlich unbeschränkt und solidarisch also Haftung... weiterlesen
Kommanditaktiengesellschaft (KMAG) = AG mit personalistischem Einschlag Die KMAG ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihr Strukturschwerpunkt liegt bei den kapitalbezogenen Elementen. Personell betrachtet,... weiterlesen
Der markante Unterschied in der Ausprägung der KMAG bezieht sich auf ihren personalistischen Einschlag, die unterschiedliche Stellung der Gesellschafter. Die differierende Rechtsstellung der zwei Gruppen... weiterlesen