Gesellschaftsrecht
Die Nachfolge kraft Gesellschaftsrecht ergibt folgendes Bild: Nachfolge in Einzelfirma lebzeitig: Kauf (Übernahme von Aktiven und Passiven [OR 181]), gemischte Schenkung (Erbvorbezug) oder reine Schenkung... weiterlesen
Die Nachfolge kraft Gesellschaftsrecht ergibt folgendes Bild: Nachfolge in Einzelfirma lebzeitig: Kauf (Übernahme von Aktiven und Passiven [OR 181]), gemischte Schenkung (Erbvorbezug) oder reine Schenkung... weiterlesen
Die Varianten der lebzeitigen Nachfolgeregelung unterstehen den Regeln des Schweiz. Obligationenrechts. Problempunkte Unternehmensbewertung42 Nach der Mittelwertmethode errechnet sich der Unternehmenswert aus dem Durchschnitt von Substanzwert43... weiterlesen
Tools für die Strukturierungen des Vermögens: Klassische Instrumente Ehevertrag Testament Erbvertrag Weiterführende Informationen Ehevertrag Ehegüterrecht Testamente Erbvertrag Strukturen Gesellschaftsstrukturen (Holdings etc.) Aktionärbindungsvertrag u.a. für einheitliches... weiterlesen
Hat es der Unternehmer seine Eignerstrategie festzulegen und umzusetzen, müssen – soweit dazu noch genügend Zeit vorhanden ist – folgende Asset Allocations ausgelöst werden: Struktur... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensnachfolge: Strukturierung des Vermögens Instrumente der Nachfolgeregelung Obligationenrecht Gesellschaftsrecht Konkubinat Eherecht Erbrecht Materielle Begünstigung Erbverzicht Erbvertrag Höchstpersönliche... weiterlesen
Auf dieser Website finden Sie Informationen, Tipps und Checklisten zum Thema Unternehmensnachfolge / Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen in der Schweiz: Unternehmensnachfolge allgemein Agenda einer... weiterlesen
Der Vollständigkeit halber ist auch die Liquidation, das Exit des Unternehmens selbst, kurz anzusprechen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Gründe sind: So starker... weiterlesen
Die Fusion ist in zwei Varianten möglich: Absorption (Übernahme durch einer AG, OR 748) Kombination (Vereinigung mit einer anderen AG zu einer neu zu gründenden... weiterlesen
Die Öffnung der Unternehmung für einen weiteren Aktionärskreis kann stattfinden durch Aktienkapitalerhöhung mittels öffentliche Zeichnung von Aktien grösserer Unternehmen oder mittels Zeichnung von Aktien kleinerer... weiterlesen
Von Managemenet-buy-in (MBI) spricht man, wenn sich externe Manager in das Unternehmen einkaufen. Denkbar ist auch eine Kombination MBI und MBO, nämlich dann, wenn mehrere... weiterlesen
Der Unternehmer überlässt bei der Unternehmenspacht (vgl. OR 275 ff.) sein Unternehmen dem Pächter zum Gebrauch. Der Pächter hat das Pachtobjekt zu nutzen und einen... weiterlesen
Die Familie setzt einen externen Geschäftsführer ein. Dies hat den Vorteil, dass die Unternehmung ihm Familienbesitz bleibt. Ob durch die Trennung von Kapital und Führung... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten einer Mischung zwischen familieninterner und familienexterner Nachfolge: Fremdmanagement mit Familienkontrolle Unternehmenspacht Kapitalmässige Mitbeteiligung der neuen Führung (Management-buy-in [MBI])... weiterlesen
Erweist sich der Verkauf an das eigene Management (MBO) als undurchführbar, besteht die Möglichkeit des Verkaufs an einen Dritten. Das Unternehmen sollte in verkaufsfähigem Zustande... weiterlesen
Der Verkauf an Mitgesellschafter ist vom Rechtstitel her (Kauf / OR 184 ff.) nichts anderes als beim Verkauf an einen beliebigen Dritten. Meistens besteht zu... weiterlesen
Unter Management-buy-out (MBO) versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines Unternehmens (share-deal) durch das bisherige Management. Die Unternehmung bleibt selbständig. Sie wird durch das... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten einer familienexternen Nachfolge: Verkauf an bisherige leitende Mitarbeiter (Management-buy-out [MBO]) Verkauf an bisherige Mitgesellschafter Verkauf an einen Dritten... weiterlesen
Übergabe in der Erbteilung nach dem Tod des bisherigen Patrons Die Grundlagen einer Familienlösung im Todesfall können nicht unterschiedlicher sein: Personell der Nachfolger ist bestimmt... weiterlesen
Die lebzeitige Nachfolgeregelung ist ein Spannungsfeld: Spannungsfelder der Nachfolgeregelung: Die Ausgestaltung des Kaufsgeschäfts oder der gemischten Schenkung ist Parteisache von Unternehmer und Nachfolger: Personell der... weiterlesen
Die familieninternen Nacholge kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen: zu Lebzeiten im Todesfall In Fällen, in denen es die private Vermögenslage des Unternehmers erlaubt, sollten die... weiterlesen