LAWINFO

Unternehmensnachfolge

QR Code

Erbrecht

Rechtsgebiet:
Unternehmensnachfolge
Stichworte:
Unternehmensnachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Es kann unterschieden werden in:

  • Unter Lebenden vorgenommene Nachfolge und
  • Letztwillige Nachfolge56.

Vorteile einer lebzeitigen Unternehmensnachfolge

Vorausgesetzt, ein geeigneter Nachfolger ist vorhanden, ist die lebzeitige Nachfolge zu empfehlen:

  • In lebzeitigen Rechtsgeschäften können im Gegensatz zu Verfügungen von Todes wegen Geschäftsübergaben viel aktueller organisiert und bewertet werden.
  • Pflichtteilserben können in die Nachfolgeplanung miteinbezogen werden (Anerkennung Übernahmepreis und Ausgleichungsdispense bzw. Pflichtteilsrechte, Erbauskäufe nicht übernahmewilliger Nachkommen usf.).
  • Es entstehen keine Streitigkeiten zu nicht mit Gesellschaftsverträgen koordinierten Verfügungen von Todes wegen oder umgekehrt.

Beachtung Erbrecht sowohl bei lebzeitiger Nachfolge als auch bei Nachfolge im Todesfall

Die zentrale erbrechtliche Schranke, die sowohl bei rechtsgeschäftlicher als auch bei letztwilliger Planung zu beachten ist (zur Höhe der Pflichtteile und der verfügbaren Quoten vgl. Abb. 10 oben), stellt das Pflichtteilsrecht57 dar. Lediglich für den landwirtschaftlichen Bereich gilt ein Unternehmersondererbrecht.
Trotz Favorisierung einer frühzeitigen Nachfolgeplanung ist eine erbrechtliche Betrachtung des Themas unumgänglich, nämlich:

  • Testament als Notfallinstrument
  • Pflichtteilschutz, welcher auch bei Rechtsgeschäften der Nachfolgeregelung unter Lebenden greift, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte habe mittels Erbvertrag auf seinen Pflichtteil verzichtet.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Erbrecht in Zusammenhang mit der Unternehemnsnachfolge:

  1. Materielle Begünstigung
  2. Erbverzicht
  3. Erbvertrag
  4. Höchstpersönliche Anliegen
  5. Problempunkte
  6. Internationales Erbrecht

_______________________________________
56 Ob der Unternehmer die Nachfolge erst nach seinem Ableben in Gang setzen wollte oder ob er sie schlicht und einfach nicht er- oder überlebt hat, lässt sich nie so genau beantworten.
57 Pflichtteil muss dem Erben unbeschwert zukommen (keine Bedingung)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.