Mietschlichtungsverfahren

Beschränkung des Verfahrens

Zur Vereinfachung des Prozesses kann das Gericht das Verfahren auf einzelne Fragen oder einzelne Rechtsbegehren beschränken (ZPO 125 lit. a). Die Schlichtungsbehörde könnte das Prozessthema... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Rechtshängigkeit

Der Streitgegenstand kann zwischen den gleichen Parteien nicht anderweitig rechtshängig gemacht werden (ZPO 64 Abs. 1 lit. a). Aus diesem Grund darf das als zweites... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Problematik

Hat der Vermieter ausserordentlich gekündigt (z.B. wegen Zahlungsverzug; OR 257d) und ficht der Mieter die Kündigung an, könnte es im Vergleich zum summarischen Ausweisungsverfahren (Rechtsschutz... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Kündigungsanfechtung und Ausweisung

Bis zum Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 enthielt das Obligationenrecht, eine Bestimmung, gemäss welcher die Ausweisungsbehörde bei einer ausserordentlichen Kündigung auch für... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Erstreckungsbegehren (OR 273 Abs.2)

Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b): Der Kläger (Mieter) hat innert 30 Tagen das zuständige Gericht anzurufen.... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Kündigungsanfechtung (OR 273 Abs.1)

Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (i.d.R. dem Mieter) ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b) der Kläger (Mieter) hat innert 30 Tagen das... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Anfechtung Anfangsmietzins (OR 270a)

Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (also dem Mieter) die Klagebewilligung ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b): der Mieter hat innert 30 Tagen... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Mietzinshinterlegung (OR 259g ff.)

Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (also dem Mieter) ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b): Der Mieter hat innert 30 Tagen das zuständige... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Vermögensrechtliche Streitigkeiten

Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Ohne ausdrücklichen Antrag der klagenden Partei darf die Schlichtungsbehörde bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 keinen Entscheid fällen, sondern muss... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Erstreckungsbegehren (OR 273 Abs.2)

Die Schlichtungsbehörde hält im Urteilsvorschlag fest, ob die formellen Voraussetzungen für eine Erstreckung gegeben sind: gültige Kündigung Erstreckungsbegehren innert 30 Tagen nach Kündigung Weiter hält... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Kündigungsanfechtung (OR 273 Abs.1)

Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob die Voraussetzungen für die Kündigungsanfechtung gegeben sind und ob die Kündigung gültig ist: Schlichtungsbegehren innert 30 Tagen seit... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Mietzinsherabsetzungsbegehren (OR 270a)

Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest: Formell richtiges Vorgehen des Mieters (OR 270a Abs. 2) Allfälliger Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses Die Parteien können innert... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Anfechtung Anfangsmietzins (OR 270)

Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob der Anfangsmietzins missbräuchlich ist und ob der Mietzins zu reduzieren ist. Die Parteien können innert 20 Tagen den... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Anfechtung Mietzinserhöhung (OR 270b Abs.1)

Im Urteilsvorschlag kann die Schlichtungsbehörde Folgendes festhalten: Formelle Zulässigkeit der Mietzinserhöhung Formularpflicht eingehalten Frist eingehalten / Zeitpunkt Erhöhung zulässig Begründung Erhöhung vorhanden keine gleichzeitige Kündigungsandrohung... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Mietzinshinterlegung (OR 259g ff.)

Schlichtungsbehörde klärt zuerst die Hinterlegungsberechtigung des Mieters ab: Bei fehlender Berechtigung (d.h. nicht alle Voraussetzungen zur Hinterlegung sind erfüllt) hält sie im Urteilsvorschlag fest: Herausgabe... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde

Betrifft Mietzinshinterlegung, missbräuchliche Mietzinse, Kündigung, Erstreckung und vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 5’000.00: Urteilsvorschlag bei missbräuchlichen Mietzinsen Verweis von ZPO 210 Abs. 1 lit. b ganz allgemein... weiterlesen