Vermögensrechtliche Streitigkeiten
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Ohne ausdrücklichen Antrag der klagenden Partei darf die Schlichtungsbehörde bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 keinen Entscheid fällen, sondern muss... weiterlesen