Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Nebenbeschäftigungen

Allgemeines In der Regel hat der Kadermitarbeiter seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber-Unternehmen zu widmen. Ausnahmen Es gibt natürlich auch externe Funktionen, die aus historischen oder... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Sozialversicherungen

In der Vergangenheit haben viele Arbeitgeber ihrem Kader bei patronalen Versicherungen bei Kaderversicherungsplänen die zusätzlichen Prämien bezahlt. Meistens betreffen die fringe benefits die berufliche Versorge.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Konkurrenz-Verbot

Das Problem Das Konkurrenzverbot soll den Arbeitgeber vor konkurrenzierender Tätigkeit seines Arbeitnehmers nach dem Betriebsaustritt schützen. Das Konkurrenzverbot steht im dreieckigen Spannungsfeld Interesse des Arbeitgebers,... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Ferienanspruch

Grundsatz Der Chef legt seine Ferien grundsätzlich selber fest; trifft er hier eine schlechte Terminierungswahl, dürfte es auch in andern Bereichen an der erforderlichen Kompetenz... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Überstundenarbeit

Allgemeines Es ist zu differenzieren zwischen Kader mit höherer leitender Tätigkeit Überstundenregelung möglich höheres Kader untersteht nicht dem Arbeitsgesetz Überstunden- und Überzeitabgeltung daher wegbedingbar, siehe... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Lohn

Bei Managern setzt sich das Gehalt oft aus folgenden Lohnbestandteilen zusammen: Grundgehalt Boni Beteiligungsprogramme / Mitarbeiteroptionen Spesenvergütungen Geschäftsfahrzeug (Überstunden-Vergütungen) Gratifikationen oder 13. Monatlohn Abgangsentschädigungen (i.w.S.)... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Begriff und Erscheinungsformen

Begriff «Kadermitarbeiter» Kadermitarbeiter sind Angestellte in leitender Stellung. Synonyme für Kadermitarbeiter: Leitende Angestellte Höhere leitende Angestellte Führungskräfte Kaderpersonen Kaderleute Chefs Geschäftsleiter Konzernchef Topmanager Wirtschaftsführer Chief... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kadermitarbeiter
Kadermitarbeiter

Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1),... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die ALV-Beiträge... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Arztbesuche

Der Gelegenheits-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche soweit möglich vor oder nach seinem Aushilfsengagement wahrnehmen.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Kettenarbeitsverträge

Definition Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge. Zulässigkeit Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig. Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei um vornherein klar befristetem... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Rahmenvertrag

Zur einfacheren Handhabung von Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeits-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Erscheinungsformen

Die Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeit ist motiviert arbeitnehmerseits als Überbrückungsjob zwischen zwei Festanstellungen Engagement eines Werkstudenten während der Semesterferien Folge der eigenen Arbeitsphilosophie arbeitgeberseits als Projektjob... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Aushilfsarbeit
Aushilfsarbeit

Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Art.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Mehrfachbeschäftigungen

Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf

Arztbesuche

Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen