Nebenbeschäftigungen
Allgemeines In der Regel hat der Kadermitarbeiter seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber-Unternehmen zu widmen. Ausnahmen Es gibt natürlich auch externe Funktionen, die aus historischen oder... weiterlesen
Allgemeines In der Regel hat der Kadermitarbeiter seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber-Unternehmen zu widmen. Ausnahmen Es gibt natürlich auch externe Funktionen, die aus historischen oder... weiterlesen
In der Vergangenheit haben viele Arbeitgeber ihrem Kader bei patronalen Versicherungen bei Kaderversicherungsplänen die zusätzlichen Prämien bezahlt. Meistens betreffen die fringe benefits die berufliche Versorge.... weiterlesen
Das Problem Das Konkurrenzverbot soll den Arbeitgeber vor konkurrenzierender Tätigkeit seines Arbeitnehmers nach dem Betriebsaustritt schützen. Das Konkurrenzverbot steht im dreieckigen Spannungsfeld Interesse des Arbeitgebers,... weiterlesen
Grundsatz Der Chef legt seine Ferien grundsätzlich selber fest; trifft er hier eine schlechte Terminierungswahl, dürfte es auch in andern Bereichen an der erforderlichen Kompetenz... weiterlesen
Allgemeines Es ist zu differenzieren zwischen Kader mit höherer leitender Tätigkeit Überstundenregelung möglich höheres Kader untersteht nicht dem Arbeitsgesetz Überstunden- und Überzeitabgeltung daher wegbedingbar, siehe... weiterlesen
Bei Managern setzt sich das Gehalt oft aus folgenden Lohnbestandteilen zusammen: Grundgehalt Boni Beteiligungsprogramme / Mitarbeiteroptionen Spesenvergütungen Geschäftsfahrzeug (Überstunden-Vergütungen) Gratifikationen oder 13. Monatlohn Abgangsentschädigungen (i.w.S.)... weiterlesen
Begriff «Kadermitarbeiter» Kadermitarbeiter sind Angestellte in leitender Stellung. Synonyme für Kadermitarbeiter: Leitende Angestellte Höhere leitende Angestellte Führungskräfte Kaderpersonen Kaderleute Chefs Geschäftsleiter Konzernchef Topmanager Wirtschaftsführer Chief... weiterlesen
Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1),... weiterlesen
AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die ALV-Beiträge... weiterlesen
Der Gelegenheits-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche soweit möglich vor oder nach seinem Aushilfsengagement wahrnehmen.... weiterlesen
Freie Stunden und Tage Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren: Heirat 2 –... weiterlesen
Ferienanspruch Es besteht gegenüber Dauerarbeitsverhältnissen kein Unterschied. Feiertage Es gelten die Regeln für Dauerarbeitsverhältnisse.... weiterlesen
Definition Sog. Kettenverträge sind mehrere, ähnlich einer Blümchenkette aneinandergereihte, befristete Arbeitsverträge. Zulässigkeit Kettenverträge sind grundsätzlich zulässig. Als rechtmässig gelten Kettenverträge bei um vornherein klar befristetem... weiterlesen
Grundsätze Die Befristung kann sich ergeben durch: zeitliche Befristung bzw. Bestimmung des Zeitraumes durch den angegebenen Zweck (Anstellung als Skilehrer oder als Animator für die... weiterlesen
Zur einfacheren Handhabung von Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeits-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung... weiterlesen
Die Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeit ist motiviert arbeitnehmerseits als Überbrückungsjob zwischen zwei Festanstellungen Engagement eines Werkstudenten während der Semesterferien Folge der eigenen Arbeitsphilosophie arbeitgeberseits als Projektjob... weiterlesen
Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Art.... weiterlesen
Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen
AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen
Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen