Staatshaftung

Kanton

In kantonalen Angelegenheiten stehen i.d.R. Rechtsmittel an ein kantonales Verwaltungsgericht bzw. an ein Zivilgericht zur Verfügung. Ansprüche Dritter gegen den Kanton werden im Kanton Zürich... weiterlesen

Staatshaftung

Bund

Der Bundesrat benennt die Behörde per Verordnung (i.d.R. das Eidgenössische Finanzdepartement), an die sich Geschädigte bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Bund zu halten haben (vgl. Verordnung... weiterlesen

Staatshaftung

Beamter

Der Beamtenbegriff im Staatshaftungsrecht ergibt sich aus VG 1 Abs. 1: Gesamtheit aller Verwaltungsbehörden; Ausübung einer amtlichen Tätigkeit.... weiterlesen

Staatshaftung

Begriff

Das Staatshaftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen und für wen der Staat haftet, wenn eine Person durch die Folgen dessen Handelns einen Schaden erleidet.... weiterlesen

Staatshaftung

Literatur

BIAGGINI GIOVANNI, Theorie und Praxis des Verwaltungsrechts im Bundesstaat, Basel/Frankfurt am Main 1996 FAVRE ANNE-CHRISTINE, MARTENET VINCENT et POLTIER ETIENNE, La responsabilité de l’Etat, Genève... weiterlesen

Staatshaftung

Haftpflichtige

Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen

Staatshaftung

Schaden

Materieller Schaden Ein Haftungsanspruch setzt voraus, dass ein rechtlich relevanter Schaden entstanden ist. Auch für das Staatshaftungsrecht gilt: der zivilrechtliche Schadensbegriff und damit die sog.... weiterlesen