Unschuldsvermutung (StPO 10 Abs. 1)
«Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig» (StPO 10 Abs. 1): Anwendungsbereiche Die Unschuldsvermutung ist auch anzuwenden bei: Prozessvoraussetzungen Verfahrenshindernissen Keine Geltung... weiterlesen