Begriff
Die inaktive Gesellschaft ist ohne Geschäftstätigkeit und besitzt keine Aktiven mehr. Weiterführende Informationen Aktien-Mantel / AG-Mantel und Vorratsgesellschaft | ag-mantel.ch Unternehmensliquidation / Geschäftsaufgabe ... weiterlesen
Die inaktive Gesellschaft ist ohne Geschäftstätigkeit und besitzt keine Aktiven mehr. Weiterführende Informationen Aktien-Mantel / AG-Mantel und Vorratsgesellschaft | ag-mantel.ch Unternehmensliquidation / Geschäftsaufgabe ... weiterlesen
OR 329d Abs. 1 – Ferienlohnpflicht auch für variablen Lohnteil Der in OR 329d Abs. 1 enthaltene Grundsatz, wonach der Arbeitnehmer während den Ferien lohnmässig... weiterlesen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) bestreitet heute, 15.07.2020, eine Medienveranstaltung zu der Ende 2013 von ihr genehmigten einvernehmlichen Regelung mit der Swatch Group. ... weiterlesen
Optional ab 01.01.2021 Einleitung Der Bundesrat hat im Mai 2020 neue Signalisations-Vorschriften erlassen. Wir berichteten: Verkehrsregeln + Signalisation: Bundesrat erlässt neue Vorschriften Darunter befindet sich... weiterlesen
Die Schweiz und Liechtenstein haben am 14.07.2020 in Bern ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen... weiterlesen
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verlängert gemäss Medienmitteilung vom 14.07.2020 die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristen in der Schweiz gekauft haben, von... weiterlesen
Öffentlicher Auftrag / Keine Anwendung BGBM 2 Abs. 7 Einleitung Das Bundesgericht wurde im Fall 2C_254/2018 angerufen, um zu entscheiden, ob die Vergabe eines städtischen... weiterlesen
Das Admassierungs-Vorverfahren stützt sich auf folgende Grundlagen: SchKG 242 Abs. 1 KOV 45 – KOV 54 ... weiterlesen
Einleitung Die Aussonderung ist in zweierlei Hinsicht abzugrenzen: Aufsichtsbeschwerde Kollokationsklage Aufsichtsbeschwerde Grundsätzlich ist die Nichtbeachtung formeller Vorschriften bei der Durchführung des Aussonderungsverfahrens mittels Beschwerde zu... weiterlesen
Im Regelfall geht die Eigentumsansprache (auch: Anmeldung des Aussonderungsanspruchs) vom Drittansprecher aus. Die Eigentumsansprache kann auch durch den Konkursiten motiviert werden. Im Einzelnen ergibt sich:... weiterlesen
Zu den Aussonderungsgegenständen gibt es folgendes zu bemerken: Grundstücke Bewegliche Sachen Forderungen und sonstige Ansprüche Der Streit über das bessere Recht an einer nicht in... weiterlesen
Eigentumsanspruch oder gesetzlicher Aussonderungsgrund Mit der Aussonderungsklage kann ein Drittansprecher vor allem alle Rechte geltend machen, die ein konkursrechtliche Verwertung ausschliessen, wie: Eigentumsrecht ZGB 641... weiterlesen
Die Konkursverwaltung tut gut daran, sich im Vorfeld ihrer Entscheidung über Aussonderung bzw. Herausgabe den Drittansprecher aufzufordern, Beweismittel einzureichen: Aufforderung an den Drittansprecher Dokumentierungsaufforderung Konkursverwaltung... weiterlesen
Die Verfügung betreffend einer Eigentumsansprache bzw. Aussonderung charakterisiert sich wie folgt: Definition besondere schriftliche Mitteilung an den Eigentumsansprecher vgl. KOV 46 Grundlagen KOV 46 KOV... weiterlesen
Die Konkursverwaltung kann – ungeachtet der Normen von KOV 47 – KOV 50 – Vermögenswerte unter folgenden Voraussetzungen sofort herausgeben: Zum vorneherein bewiesenes Eigentum des... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten anerkennen, so ergeben sich folgende Voraussetzungen: Grundsatz Ordentliches Konkursverfahren Erfordernis der Zustimmung der zweiten Gläubigerversammlung Vgl. KOV 48... weiterlesen
Will die Konkursverwaltung die Eigentumsansprache des Dritten nicht anerkennen, so hat sie ihm gegenüber eine „Klagefristansetzung“ nach SchKG 242 Abs. 2 folgenden Inhalts vorzunehmen: Genaue... weiterlesen
Wird durch einen oder mehrere Konkursgläubiger die Abtretung der Rechtsansprüche der Masse verlangt, so hat die Konkursverwaltung bei Bestreitung der Eigentumsansprache wie folgt vorzugehen: An... weiterlesen
Will der mittels Verfügung abgewiesene Eigentumsansprecher den Entscheid der Konkursverwaltung nicht akzeptieren, hat er einen sog. „Aussonderungs-Prozess zu führen. Die Einzelheiten zur Klageerhebung und zur... weiterlesen
Für die Weiterziehung eines Aussonderungs-Entscheids besteht folgender kantonaler und eidgenössischer Instanzenzug: Kantonal Streitwertabhängigkeit Berufung bei einem Streitwert von min. CHF 10‘000 (vgl. ZPO 308 ff.... weiterlesen