Mietzinsherabsetzung nach Mietvertragsbeendigung?
Nur in sehr seltenen Fällen muss der Vermieter nach Mietvertragsbeendigung zu viel bezahlten Mietzins zurückbezahlen. Es gilt der Grundsatz: Hat der Mieter den Teil, der... weiterlesen
Nur in sehr seltenen Fällen muss der Vermieter nach Mietvertragsbeendigung zu viel bezahlten Mietzins zurückbezahlen. Es gilt der Grundsatz: Hat der Mieter den Teil, der... weiterlesen
» Schema: Relative Kriterien (PDF, 36 KB) Relative Anpassungsgründe können kumuliert Relative Anpassungsgründe können sich gegenseitig kompensieren. Detailinformationen zu Mietzinsänderungen, die auf Änderungen des Referenzzinssatzes zurückgehen: Überprüfung der Mietzinse und Anfechtung... weiterlesen
Art. 18 VMWG: Unvollständige Mietzinsanpassung Macht der Vermieter die ihm zustehende Mietzinsanpassung nicht vollständig geltend, hat er diesen Vorbehalt in Franken oder in Prozenten des... weiterlesen
Überprüfung, ob der Mietzins seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung missbräuchlich geworden ist. Beurteilung erfolgt aufgrund der Veränderung folgender Kriterien (sog. relative Kriterien): » Schema: Relative Kriterien (PDF,... weiterlesen
Ist der Mietzins trotz mehrerer Referenzzinssatzrückgänge nicht reduziert worden, kann sich der grundsätzliche Senkungsanspruch kumulieren: Viel Lärm um die Mieten (Tabelle „Senkungsanspruch beim Mietzins“) |... weiterlesen
Grundlage für die Beurteilung des Mietzinssenkungsumfangs bildet der bei Mietvertragsabschluss oder bei der letzten Mietzinsanpassung massgebende Referenzzinssatz. Von dieser Basis aus kann der effektive Senkungsanspruch... weiterlesen
Der Mieter hat aber nur ein Mietzins-Senkungsanspruch, sofern und soweit der Vermieter einen „übersetzten Ertrag“ erzielt (OR 269). Als zulässige Mieterträge gelten: Nettorendite von 2... weiterlesen
Macht der Mieter seinen Mietzinssenkungsanspruchs nicht geltend, tritt keine Verwirkung ein. Der Mieter hat das Recht, auch Mietzinssenkung für frühere Referenzzinssatzsenkungen zu verlangen. Der Mietzins... weiterlesen
Im Gesetz ist bei Veränderung des Referenzzinssatzes keine automatische Anpassung vorgesehen, weder beim Referenzzinsrückgang, noch bei einer Referenzzinssatzerhöhung. Reduziert der Vermieter den Mietzins nach eine... weiterlesen
Eine Mietzinssenkung ist nur bei unbefristeten Mietverträgen möglich. Keine referenzzinssatz-rückgangsbedingte Mietzinsreduktion ist bei folgenden Mietverhältnissen zulässig: Index-Mietverträge (bei Wohnungsmieten nicht zulässig) Mietverträge mit staatlich verbilligten... weiterlesen
Der neu veröffentlichte Referenzzinssatz gilt ab dem ersten Tag nach seiner Publikation. Diese Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn der Monate März Juni September Dezember.... weiterlesen
Der Referenzzinssatz wird überall da angewandt, wo bis September 2008 der Zinssatz der im örtlichen Hypothekargeschäft führenden Bank (in der Regel die „Kantonalbank“) massgebend war.... weiterlesen
Der Referenzzinssatz wird veröffentlicht: auf den Websites des Bundesamtes für Wohnungswesen Bundesamt für Wohnungswesen BWO | bwo.admin.ch (Referenzzinssatz | referenzzinssatz.admin.ch) durch Medienmitteilung.... weiterlesen
Der Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden publiziert: vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO). Publikationsdaten 2019 02.03.2019 03.06.2019 02.09.2019 02.12.2019 Publikationsdaten 2018 01.03.2018... weiterlesen
Vierteljährlich haben folgende Banken die aus ihren Geschäftsbüchern die notwendigen Basisdaten zu erheben und dem BWO bekannt zu geben: Banken, deren auf Schweizerfranken lautenden inländischen... weiterlesen
Der Durchschnittszinssatz wird vierteljährlich bei den Banken abgeklärt. Der Referenzzinssatz ergibt sich aus folgender Kalkulation: Durchschnittszinssatz nach den üblichen Regeln auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet... weiterlesen
Der sog. „Durchschnittszinssatz“ stützt sich auf den volumen-gewichteten durchschnittlichen Zinssatz der auf Schweizerfranken lautenden inländischen Hypothekarforderungen bewilligter Banken, gesichert durch in der Schweiz gelegene Grundstücke... weiterlesen
Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) VMWG 12, 12a, 13 Verordnung des WBF vom 22. Januar... weiterlesen
Einleitung Auslöser für das „Referenzzinssatz-Modell“ bildet die am 01.01.2008 in Kraft getretene Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom... weiterlesen
Thouvenin Florent Der Kooperationsvertrag Kooperationen im Grenzbereich von Vertrags- und Gesellschaftsrecht Bern 2017 707 Seiten Stämpfli Verlag CHF 168.00 Erhältlich in: Schulthess Buchshop Buchart Fachbuch... weiterlesen