Nutzung von Archivwerken der Sendeunternehmen
Gilt nicht nur für Sendeunternehmen, sondern auch für andere Berechtigte. Recht auf Senden, Zugänglichmachen und Verwerten, wahrzunehmen durch zugelassene Verwertungsgesellschaften. Vorrang vertraglicher vor gesetzlicher Bestimmungen.... weiterlesen