Darlehenszweck / Zweckbindung
Hinsichtlich des Darlehenszwecks bzw. einer Zweckbindung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Die Bezeichnung eines Darlehenszwecks ist fakultativ Darlehenszweckabrede Verwendungszweck-Abrede Wird ein zwischen Darleiher und Borger... weiterlesen