Bill & Isenegger AG: Betriebseinstellung
Die Anwaltsgesellschaft Bill & Isenegger AG, Zürich, hat ihre operative Tätigkeit auf den 01.06.2016 eingestellt. Mehr... weiterlesen
Die Anwaltsgesellschaft Bill & Isenegger AG, Zürich, hat ihre operative Tätigkeit auf den 01.06.2016 eingestellt. Mehr... weiterlesen
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den Referenzzinssatz unverändert bei 1.75 %, gültig ab 02.06.2016 Mehr | bwo.admin.ch... weiterlesen
Seit mehr als einem halben Jahr wird über die VW-Affäre geredet und der Konzern verspricht, die betroffenen Modelle nachzubessern. Doch noch immer sind viele Fragen... weiterlesen
KPMG bringt mit ihrem Beitrag „Clarity on Swiss Taxes“ Licht ins Dunkel der USR III und präsentiert einen Überblick über die Schweizer Steuersätze im nationalen... weiterlesen
Beim Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Erben sind die Vorschriften zur Betriebsübernahme (OR 333) zu beachten. Weiterführende Informationen Betriebsübernahme... weiterlesen
Übergang auf die Erben Das Arbeitsverhältnis erlischt nicht und geht von Gesetzes wegen (Universalsukzession) auf die Erben des Arbeitgebers über. OR 338 Abs. 1 1 Mit... weiterlesen
Der Arbeitsvertragsschluss ohne Rücksicht auf die Person des Unternehmers löst einen Erörterungsbedarf für folgende Themen aus: Fortsetzung Arbeitsvertrag Vorschriften Betriebsübernahme... weiterlesen
Die Beendigung des Arbeitsvertrages kann verhindert werden, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung auch für den Todesfall des Arbeitgebers vereinbart wird. Ebenso können die Erben... weiterlesen
Gemäss OR 338a Abs. 2, 2. Halbsatz, hat der Arbeitnehmer für den Auflösungsfall Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, der ihm aus der vorzeitigen Auflösung... weiterlesen
Das Arbeitsverhältnis erlischt in dem spezifischen persönlichkeits-bezogenen Fall von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitgebers (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz). Beispiele für... weiterlesen
Der Arbeitsvertragsschluss mit Rücksicht auf die Person des Unternehmers beschlägt folgende Themen: Beendigung Arbeitsvertrag Schadenersatzanspruch Ausnahme... weiterlesen
Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Bindung an die Person des Arbeitgebers in der Regel nicht derart intensiv ist, dass dessen Tod einer Fortsetzung... weiterlesen
Gesetzesbestimmung OR 338a Relativ zwingender Charakter Die Bestimmung von OR 338a ist relativ zwingender Natur. Die Parteien können nicht einvernehmlich zuungunsten des Arbeitnehmers vom Gesetzeswortlaut... weiterlesen
Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus: Auflösung des Arbeitsvertrags Lohnzahlung prt Ferienlohnansprüche Lohnnachgenuss der Hausgenossen Versicherungsleistungen nach BVG.... weiterlesen
OR 338 gilt als „relativ zwingende Bestimmung“ (= Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers, vgl. OR 362). Dies bedeutet, dass sowohl Abs. 1 als auch Abs. 2... weiterlesen
In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich: Der laufende Monatslohn bis zum Todestag Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche Offene... weiterlesen
Der Anspruch auf Lohnnachgenuss verjährt binnen 5 Jahren. Weiterführende Informationen Verjährung | verjaehrung.ch... weiterlesen
Beim Lohnnachgenuss sind oft folgende Koordinationsbegebenheiten zu beachten: Der Lohnnachgenuss ist unabhängig von allfälligen Ansprüchen gegen Dritte, die für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich sind,... weiterlesen
Ob und inwieweit Kinderzulagen noch bzw. an wen zu bezahlen sind, bestimmt alleine das massgebende Gesetz.... weiterlesen
Die Ferienlohnansprüche sind vererblich. Beim Todesfall des Arbeitnehmers ist der auf den noch nicht bezogenen Ferienanspruch entfallende Lohn an die nicht ausschlagenden Erben auszubezahlen. Einzig... weiterlesen