Kauf nach Muster
Der Verkäufer sichert dem Käufer beim Kauf nach Muster zu, dass der Kaufgegenstand diejenigen Eigenschaften aufweist, wie das Muster. Begriff Kauf nach Muster = Kauf... weiterlesen
Der Verkäufer sichert dem Käufer beim Kauf nach Muster zu, dass der Kaufgegenstand diejenigen Eigenschaften aufweist, wie das Muster. Begriff Kauf nach Muster = Kauf... weiterlesen
Die Versteigerung ist ein Kaufvertrag besonderer Art. Diese Besonderheit bezieht sich aber nicht auf den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auf das Verfahren seines Zustandekommens. Bei... weiterlesen
Nachfolgend wird auf besondere Vertragsarten eingegangen: Versteigerung Kauf nach Muster Kauf auf Abruf Kauf unter Eigentumsvorbehalt Kauf auf Probe oder auf Besicht Aktienkaufvertrag Kauf Stockwerkeinheit... weiterlesen
Je nach vereinbartem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung wird beim Kaufpreis folgendermassen unterschieden: Barkauf Kaufpreis wird mit Übergabe des Kaufgegenstandes fällig Barkauf wird gesetzlich vermutet für den... weiterlesen
Der Kauf kann neben den bereits erwähnten Erscheinungsformen auch unter dem Kriterium des Erfüllungsortes unterschieden werden: Platzkauf Erfüllungspflicht Kaufsache muss vom Käufer abgeholt werden Es... weiterlesen
Ein weiteres Unterscheidungskriterium des Kaufvertrags liegt in der Dauer der ausgetauschten Leistung und der damit verbundenen Abgrenzung zwischen Einzelkauf und Sukzessivliefervertrag: Einzelkauf Allgemein einmaliger Austausch... weiterlesen
Leistungsinhalt der vereinbarten Leistung kann eine vertretbare oder eine nicht vertretbare Sache sein. Entscheidend ist die objektive Verkehrsanschauung. Vertretbare Sachen Begriff Vertretbare Sachen werden im... weiterlesen
Neben der Unterscheidung in Fahrniskauf und Grundstückskauf ist die Abgrenzung zwischen Stückkauf (oder Spezieskauf genannt) und Gattungskauf (oder Genuskauf genannt) für den Kaufvertrag relevant. Entscheidend... weiterlesen
Beim Kaufvertrag kann es sich um einen Fahrniskauf (Kauf einer beweglichen Sache) oder einen Grundstückskauf (Kauf einer unbeweglichen Sache) handeln. Die Unterscheidung ist deshalb relevant,... weiterlesen
Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Kaufvertrages lassen sich nach Kaufgegenstand, Dauer des Vertrages, Ort der Erfüllung oder Art der Kaufpreiszahlung wie folgt differenzieren: Fahrniskauf und Grundstückkauf... weiterlesen
Der Kaufvertrag gehört zu einem der bedeutendsten Vertragstypen überhaupt. Tagtäglich werden Millionen von Kaufverträge weltweit abgeschlossen, denen im Kern stets der Austausch von Ware gegen... weiterlesen
Der Kaufvertrag hat den Austausch von Waren gegen Geld zum Ziel... weiterlesen
Die Rechtsnatur des Kaufvertrages kann folgendermassen umschrieben werden: Charakter Für den Kaufvertrag sind folgende Elemente charakteristisch: Kaufgegenstand Kaufpreis Austausch von Kaufgegenstand und Kaufpreis Vertragstyp Vollkommen... weiterlesen
Wer die Gegenpartei über ihre Zweifel am Vertragsschluss nicht rechtzeitig informiert, wer weiterverhandelt, obwohl er weiss, dass er den Vertrag nicht unterzeichnen wird, oder wer... weiterlesen
Selten ist die Abgrenzung eines Vertragstyps zu anderen so komplex und aufwändig wie beim Werkvertrag. Dementsprechend erweist sich auch der Entscheid, ob ein Kauf oder... weiterlesen
Der Kaufvertrag grenzt sich von Gebrauchsüberlassungsverträgen wie dem Mietvertrag (OR 253 ff.), dem Pachtvertrag (OR 275 ff.), dem Leihvertrag (OR 305 ff.) und dem Darlehensvertrag... weiterlesen
Im Gegensatz zum Kaufvertrag handelt es sich bei der Schenkung nicht um einen gegenseitig, sondern um einen einseitig verpflichtenden Schuldvertrag. Die Schenkung beinhaltet einen Vertrag,... weiterlesen
Beim Tauschvertrag handelt es sich um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis (Leistung und Gegenleistung im Austauschverhältnis), wobei sich die Parteien zur wechselseitigen Übertragung von Besitz und Eigentum... weiterlesen
Am häufigsten ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten mit folgenden anderen Vertragstypen: Tauschvertrag Schenkungsvertrag Gebrauchsüberlassungsverträge Werkvertrag Literatur Aebersold Thomas, Der Tausch nach schweizerischem Obligationenrecht, Bern 1997, 214 S.... weiterlesen
Bundesrecht Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht OR; SR 220) Internationale Konventionen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und... weiterlesen