AGB kurz
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Begriff Die Zession bzw. Forderungsabtretung bewirkt einen Gläubigerwechsel: An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein Anderer. Grundlagen OR 164 ff. Ziel/Motiv Das Hauptmotiv einer... weiterlesen
Checkliste: AGB / Battle of the forms Stehen sich zwei widersprechende AGB von Anbieter und Besteller gegenüber, gilt durch eine Abwehrklausel die vorbehaltslose Annahme bzw. Lieferung... weiterlesen
Checkliste: AGB-Disposition Eine Kurzversion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) könnte in etwa folgende Inhaltsstruktur aufweisen: Anbieter Geltungsbereich Bestellungen Lieferungen Preise Lieferkonditionen Zahlungskonditionen Verpackung Transport Garantieleistungen Produktehaftpflicht... weiterlesen
Auch im internationalen Handelsverkehr gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum geschäftlichen Alltag: Rechtliche Rahmenbedingungen IPRG 116 ff. CISG (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den... weiterlesen
Die Kombination der Kommunikationserleichterung (elektronischer Vertragsschluss + AGB) verlangt besondere Prozessabläufe und mehr Transparenz: Rechtliche Rahmenbedingungen Grundlagen des AGB-Rechts Übereinkommen der Vereinten Nationen über die... weiterlesen
Die Übernahme eines Vermögens oder Geschäfts charakterisiert sich wie folgt: Begriff Abrede, wonach sich der Veräusserer eines Vermögens oder Geschäftes zur Übertragung von Aktiven und... weiterlesen
Im Normalfall bleiben in einem Forderungsverhältnis Gläubiger und Schuldner von Beginn bis zur Beendigung durch Tilgung dieselben Personen. – Mithin stellt ein Wechsel der Person... weiterlesen
Nach dem Vertrag zugunsten Dritter wird hier der Vertrag zulasten Dritter (sog. Garantievertrag) behandelt: Begriff Garantie = eine von der Hauptschuld unabhängige Verpflichtung, für einen... weiterlesen
Was unter einem Vertrag zugunsten Dritter zu verstehen ist, wir hier erläutert: Begriff Vertrag zugunsten Dritter = Vereinbarung, dass der Schuldner (Promittent) die Leistung einem... weiterlesen
Der Schuldner kann grundsätzlich nur an den Gläubiger erfüllen. Ausnahmen können sich wie folgt ergeben: Aus Vertrag Vertragliche Benennung eines Dritten als Leistungsempfänger Dieser wird... weiterlesen
Nachfolgend wird das Thema der persönlichen Leistungspflicht näher erläutert: Begriff Persönliche Leistungspflicht = Bei der Leistungspflicht kommt es auf die Persönlichkeit des Schuldner an Grundlage... weiterlesen
OR 320 Die Globalisierung und die netzbasierte Kommunikation führen dazu, dass sich auch entfernt ansässige Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle bemühen und zum Vorstellungsgespräch anreisen,... weiterlesen
Bei Konsumentengeschäften (B2C) trifft der Anbieter und AGB-Verwender auf eine Gegenpartei (Konsument) mit geringerem Informationsstand und einer schwächeren Verhandlungsmacht: Strukturelles Ungleichgewicht Geringerer Informationsstand Schwächere Verhandlungsmacht... weiterlesen
Die AGB können für jede Vertragsart entwickelt werden: Gesetzliche Verträge Kaufvertrag Auftrag Arbeitsvertrag (Betriebsordnung genannt) Mietvertrag (Branchenbedingungen) Hinterlegungsvertrag (zB Bankdepot, Banksafe usw.) Zusammengesetzte Verträge Grundstückkaufvertrag... weiterlesen
Die üblichsten Geschäftsvorfälle, bezüglich welcher vorformulierte Vertragsklauseln verwendet werden, sind: Verkauf AGB allgemein Allgemeine Lieferbedingungen Branchenbedingungen Einkauf Allgemeine Einkaufsbedingungen Bestellbedingungen Bezugsbedingungen Anstaltsbeanspruchungen Anstaltsordnungen Anstaltsbedingungen Zusammenarbeit... weiterlesen
Die AGB nach Branchen lassen sich im Raster wie folgt abbilden: AGB nach Branchen Verfasser AGB-Art Branchenteilnehmer AGB-Bezeichnung Adressat Anbieter AGB klassisch Bank Allgemeine Bankbedingungen... weiterlesen
Unternehmen nutzen AGB als standardisierte Vertragsgrundlage zur Abschluss-Vereinfachung, weil nur noch die individualisierbaren Punkte einer Einigung und Dokumentierung bzw. Niederschrift der mündlichen Vereinbarung bedürfen. Bei... weiterlesen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unterschiedlich nach Zielpublikum in verschiedenen Ausgestaltungen anzutreffen: Geschäftsbedingungen des Anbieters AGB als Verkaufsbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen Geschäftsbedingungen des Bestellers Allgemeine Einkaufsbedingungen (auch... weiterlesen
Bei Handelsgeschäften (B2B) ist von einem strukturellen Gleichgewicht der Vertragsparteien auszugehen: Strukturelles Gleichgewicht Gegenpartei des Anbieters hat in der Regel einen ausreichenden Informationsstand Gegenpartei des... weiterlesen