Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Internationales Vertragsrecht
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Voraussetzung

Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt die wirksame Annahme eines Angebotes (Art. 23 WKR) voraus. Ware, Preis und Menge müssen ausdrücklich oder stillschweigend bestimmt oder mindestens... weiterlesen

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Ausschlussbereich

Keine Anwendung findet das Wiener Kaufrecht auf Konsumentenkäufe Versteigerungen Veräusserungen im Wege der Zwangsvollstreckung u.ä. Verkauf von Wertpapieren, Seeschiffen sowie Luftfahrzeugen Verkauf elektrischer Energie Beispiel... weiterlesen

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zeitlich

Das Wiener Kaufrecht findet nur Anwendung, wenn das Angebot zum Vertragsabschluss an oder nach dem Tag gemacht wird, an welchem das Übereinkommen für die in... weiterlesen

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sachlich

Das Wiener Kaufrecht regelt Kaufverträge über Waren (beweglichen Sachen), die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Art. 1 Abs. 1 WKR – Kaufverträge über... weiterlesen

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räumlich-persönlich

1 Abs. 1 lit. a WKR Parteien haben Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten Entscheidend ist der Ort der Niederlassung der Vertragsparteien bei natürlichen Personen ist der gewöhnliche... weiterlesen

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Anwendungsbereich

Das Wiener Kaufrecht ist anwendbar, wenn Verkäufer und Käufer ihre Niederlassungen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Vertragsstaaten haben (Art.1 Abs. 1 lit. a WKR)... weiterlesen

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Bedeutung

Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um materielles Einheitsrecht. Das Wiener Kaufrecht gilt für die Schweiz seit dem 01.03.1991. Zwischenzeitlich haben 78 Staaten (Stand August... weiterlesen

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Abkürzungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf wird auch wiefolgt abgekürzt: Wiener Kaufrecht (WKR) United Nations Convention on Contracts for the... weiterlesen

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WIENER KAUFRECHT

Einleitung Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag vom 11.04.1980, durch welchen Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt werden. Abkürzungen Bedeutung Anwendungsbereich... weiterlesen

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Begriffsverständnis

Der schweizerische Ordre public kommt zum Zuge, wenn das schweizerische Rechtsdenken zwingend den Vorrang gegenüber dem anwendbaren ausländischen Recht erheischt: das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher... weiterlesen

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Eingriffsnormen

Beispiel: Ordre Public-Grundsatz Art. 17 IPRG: „Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem... weiterlesen

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Vertragsform

Die Frage der Formgültigkeit eines (Kauf-)Vertrages richtet sich nach Art. 124 Abs. 1 IPRG. Danach ist ein (Kauf-)Vertrag formgültig, wenn er dem auf den Vertrag... weiterlesen

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Sonderregelungen

Haager Übereinkommen 1955 Nach Art. 118 IPRG gilt für den Kauf beweglicher Sachen das Haager Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen... weiterlesen

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Anwendbares Recht

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG). Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem... weiterlesen

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KAUFVERTRAG (INTERNATIONAL)

Einleitung Die Regeln des internationalen Privatrechts kommen auf Kaufverträge zur Anwendung, wenn Käufer und Verkäufer ihren (Wohn-)Sitz in verschiedenen Staaten haben. Anwendbares Recht Sonderregelungen Vertragsform... weiterlesen

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Fehlende Rechtswahl

Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).... weiterlesen

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Rechtswahlfreiheit

Einleitung Im Zusammenhang mit einer Rechtswahl stellen sich – aus schweizerischer Sicht – verschiedene Fragen: Zulässigkeit Umfang Grenzen Form Fehlende Rechtswahl... weiterlesen