Zurückbehaltungsrecht
Falls eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die andere Vertragspartei ihre Leistung u.U. zurückbehalten und kann nicht zur Leistung angehalten werden. Abhängig von... weiterlesen
Falls eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die andere Vertragspartei ihre Leistung u.U. zurückbehalten und kann nicht zur Leistung angehalten werden. Abhängig von... weiterlesen
Im Unterschied zu den Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) kennt das Wiener Kaufrecht einen Nachbesserungsanspruch des Käufers, wenn eine Verbesserung der Ware unter Würdigung aller Umstände... weiterlesen
Das Wiener Kaufrecht gewährt unter gewissen Voraussetzungen einen Vertragsaufhebungsanspruch (Art. 49 Abs. 1 und Art. 72 f. WKR). Dieser Rechtsbehelf steht den Vertragsparteien als ultima... weiterlesen
Im Falle von Vertragsverletzungen bestehen grundsätzlich nachfolgende Rechtsbehelfe: Vertragsaufhebungsrecht Nachbesserungs-/Nachlieferungsrecht Zurückbehaltungsrecht Minderung Schadenersatzanspruch Literatur SCHLECHTRIEM PETER / SCHROETER ULRICH G., Internationales UN-Kaufrecht, 6. Aufl. 2016, ,... weiterlesen
Ander als das Schweizerische Obligationenrecht geht das Wiener Kaufrecht von einem einheitlichen, verschuldensunabhängigen Tatbestand der Vertragsverletzung aus. Keine Unterscheidung zwischen: Verzug Nichterfüllung Schlechterfüllung wesentliche vs.... weiterlesen
Analog Art. 201 OR kennt auch das Wiener Kaufrecht eine Rüge- und Untersuchungspflicht (vgl. Art. 38 WKR). Im Unterschied zu Art. 201 OR, der eine... weiterlesen
Haben die Parteien keinen Kaufpreis ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart und lässt er sich auch nicht auf andere Weise festsetzen, vermutet das Wiener Kaufrecht eine (stillschweigende)... weiterlesen
Die Vertragsparteien können die Formalitäten (insbesondere Zahlungsort und Zahlungszeitpunkt) der Kaufpreiszahlung festlegen. Zahlungsort Vorbehalten abweichender vertraglicher Regelungen hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis wie... weiterlesen
Die Hauptpflicht des Käufers besteht darin, nach Massgabe der vertraglichen Bestimmungen den Kaufpreis für die Ware zu bezahlen (Art. 53 WKR). Die Kaufpreiszahlungsverpflichtung umfasst auch... weiterlesen
Der Verkäufer trägt insbesondere nachfolgende Schadensrisiken Beschaffungsrisiko Produktrisiko Beschaffungsrisiko Neben der Lieferpflicht – als Hauptverpflichtung – trägt der Verkäufer auch das Beschaffungsrisiko, falls er die... weiterlesen
Nach Art. 30 WKR ist der Verkäufer verpflichtet die Ware zu liefern, Dokumente auszuhändigen und das Eigentum zu übertragen. Nach Art. 35 Abs. 1 WKR... weiterlesen
Im Unterschied zum Platzkauf (Art. 69 Abs. 1 WKR), übernimmt der Käufer beim Fernkauf (Art. 69 Abs. 2 WKR) die Ware an einem anderen Ort... weiterlesen
Handelt es sich weder um einen Distanzkauf (Art. 67 WKR) noch um den Kauf reisender Ware (Art. 68 WKR), geht die Gefahr mit der faktischen... weiterlesen
Bei dieser Kaufvertrags-Variante werden Waren, die sich auf einem Transport befinden verkauft. In diesen Fällen geht die Gefahr grundsätzlich im Zeitpunkte des Vertragsabschlusses auf den... weiterlesen
Ein Distanzkauf liegt vor, wenn der Kaufvertrag eine Beförderung der Ware erfordert (Art. 67 Abs. 1 WKR). Der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr an einer... weiterlesen
Das Wiener Kaufrecht unterscheidet zwischen Distanz-, Platz- und Fernkauf sowie Verkauf reisender Ware. Distanzkauf Verkauf reisender Ware Platzkauf Fernkauf (Art. 69 Abs. 2 WKR)... weiterlesen
Das UN-Kaufrecht sieht als Grundsatz u.a. die Parteiautonomie und Formfreiheit vor (Art. 11 WKR). Der Kaufvertrag kann grundsätzlich auch durch Vereinbarung der Parteien formlos geändert... weiterlesen
Das Zustandekommen des Kaufvertrages ist in Art. 14 ff. WKR geregelt. Der Kaufvertrag kommt durch den Austausch übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Die Erklärung muss in den... weiterlesen
Im Rahmen des Wiener Kaufrechts entsteht der Vertrag erst im Zeitpunkte des Eingangs der Annahmeerklärung. Es Gilt der Grundsatz der freien Widerrufbarkeit des Angebots. Der... weiterlesen
Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt die wirksame Annahme eines Angebotes (Art. 23 WKR) voraus. Ware, Preis und Menge müssen ausdrücklich oder stillschweigend bestimmt oder mindestens... weiterlesen