Anwendbares Recht
Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG). Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem... weiterlesen
Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG). Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem... weiterlesen
Einleitung Die Regeln des internationalen Privatrechts kommen auf Kaufverträge zur Anwendung, wenn Käufer und Verkäufer ihren (Wohn-)Sitz in verschiedenen Staaten haben. Anwendbares Recht Sonderregelungen Vertragsform... weiterlesen
Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).... weiterlesen
Einleitung Im Zusammenhang mit einer Rechtswahl stellen sich – aus schweizerischer Sicht – verschiedene Fragen: Zulässigkeit Umfang Grenzen Form Fehlende Rechtswahl... weiterlesen
Allgemein gilt der in Art. 1 Abs. 2 IPRG statuierte Grundsatz, wonach völkerrechtliche Verträge vorbehalten sind. Falls keine völkerrechtlichen Verträge anwendbar sind, gilt als Grundsatz... weiterlesen
Oft haben die Vertragsparteien in verschiedenen Staaten ihren Sitz und das anwendbare Recht orientiert sich in solchen Fällen nach den jeweils einschlägigen Regeln des Internationalen... weiterlesen
Einleitung Im Vertragsrecht ist es generell wichtig, dass die involvierten Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, sodass sie ihr Verhalten danach ausrichten und die Folgen... weiterlesen
Eine rechtswirksame Einlassung i.S.v. Art. 6 IPRG hat insbesondere nachstehende Folgen: internationale und örtliche Zuständigkeitsbegründung des schweizerischen Gerichts Gegenstandslosigkeit Gerichtsstandsvereinbarung / Schiedsabrede... weiterlesen
Nach Art. 6 e contrario i.V.m. Art. 5 Abs. 3 IPRG folgt, dass das Gericht seine Zuständigkeit nicht ablehnen kann, wenn eine Partei Wohnsitz /... weiterlesen
Keine Einlassung liegt u.a. vor, bei vollständiger Passivität des Beklagten Stellung prozessualer Anträge (Unzuständigkeitseinrede, Fristerstreckungsgesuch etc.)... weiterlesen
Bei zwingenden und ausschliesslichen Gerichtsständen ist eine Einlassung nicht möglich. Beispiel (Art. 97 IPRG): „Für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind... weiterlesen
Die zuständigkeitsbegründende Einlassung gemäss Art. 6 IPRG gilt einzig in (international) örtlicher Hinsicht. Eine Einlassung liegt vor, wenn der Beklagte sich vorbehaltlos zur Sache, d.h.... weiterlesen
Einleitung In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts, sofern dieses nach Art. 5 Abs. 3 seine Zuständigkeit nicht ablehnen... weiterlesen
Ohne anderslautende Abrede kann die Klage nur am vereinbarten Gerichtsstand erhoben werden (Art. 23 Abs. 1 LugÜ). Diese Ausschliesslichkeitsvermutung kann allerdings umgestossen werden. Vorbehalten bleiben... weiterlesen
Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E.... weiterlesen
mindestens eine Partei hat (Wohn-)Sitz in LugÜ-Vertragsstaat (vgl. aber Art. 23 Ziff. 3 LugÜ) Zuständigkeit Gericht(e) LugÜ-Vertragsstaat bestehende / künftige Rechtsstreitigkeit aus einem bestimmten Rechtsverhältnis... weiterlesen
Es ist anzuwenden in Zivil- und Handelssachen – ausgenommen sind Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten; der Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche... weiterlesen
Einleitung Lugano-Übereinkommen (LugÜ) wird das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen genannt. Anwendungsbereich Voraussetzungen Wirksames Zustandekommen Ausschliessliche... weiterlesen
Durch die vertragliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes kann indirekt eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, denn bei Fehlen eines vertraglichen Gerichtsstandes wird i.d.R. an den Erfüllungsort angeknüpft (vgl.... weiterlesen
Grundsatz: Ausschliessliche Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts / der vereinbarten Gerichte Ohne anderslautende Abrede kann die Klage nur am vereinbarten Gerichtsstand erhoben werden; diese Ausschliesslichkeitsvermutung kann... weiterlesen