Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Internationales Vertragsrecht
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Anwendbares Recht

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG). Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem... weiterlesen

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KAUFVERTRAG (INTERNATIONAL)

Einleitung Die Regeln des internationalen Privatrechts kommen auf Kaufverträge zur Anwendung, wenn Käufer und Verkäufer ihren (Wohn-)Sitz in verschiedenen Staaten haben. Anwendbares Recht Sonderregelungen Vertragsform... weiterlesen

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Fehlende Rechtswahl

Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).... weiterlesen

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Rechtswahlfreiheit

Einleitung Im Zusammenhang mit einer Rechtswahl stellen sich – aus schweizerischer Sicht – verschiedene Fragen: Zulässigkeit Umfang Grenzen Form Fehlende Rechtswahl... weiterlesen

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Ausgangslage

Oft haben die Vertragsparteien in verschiedenen Staaten ihren Sitz und das anwendbare Recht orientiert sich in solchen Fällen nach den jeweils einschlägigen Regeln des Internationalen... weiterlesen

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ANWENDBARES RECHT

Einleitung Im Vertragsrecht ist es generell wichtig, dass die involvierten Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, sodass sie ihr Verhalten danach ausrichten und die Folgen... weiterlesen

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Folgen

Eine rechtswirksame Einlassung i.S.v. Art. 6 IPRG hat insbesondere nachstehende Folgen: internationale und örtliche Zuständigkeitsbegründung des schweizerischen Gerichts Gegenstandslosigkeit Gerichtsstandsvereinbarung / Schiedsabrede... weiterlesen

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Keine Einlassung

Keine Einlassung liegt u.a. vor, bei vollständiger Passivität des Beklagten Stellung prozessualer Anträge (Unzuständigkeitseinrede, Fristerstreckungsgesuch etc.)... weiterlesen

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Definition

Die zuständigkeitsbegründende Einlassung gemäss Art. 6 IPRG gilt einzig in (international) örtlicher Hinsicht. Eine Einlassung liegt vor, wenn der Beklagte sich vorbehaltlos zur Sache, d.h.... weiterlesen

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EINLASSUNG

Einleitung In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts, sofern dieses nach Art. 5 Abs. 3 seine Zuständigkeit nicht ablehnen... weiterlesen

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Wirksames Zustandekommen

Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E.... weiterlesen

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Voraussetzungen

mindestens eine Partei hat (Wohn-)Sitz in LugÜ-Vertragsstaat (vgl. aber Art. 23 Ziff. 3 LugÜ) Zuständigkeit Gericht(e) LugÜ-Vertragsstaat bestehende / künftige Rechtsstreitigkeit aus einem bestimmten Rechtsverhältnis... weiterlesen

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Anwendungsbereich

Es ist anzuwenden in Zivil- und Handelssachen – ausgenommen sind Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten; der Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche... weiterlesen

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Exkurs: LugÜ-Gerichtsstandsvereinbarung

Einleitung Lugano-Übereinkommen (LugÜ) wird das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen genannt. Anwendungsbereich Voraussetzungen Wirksames Zustandekommen Ausschliessliche... weiterlesen

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Erfüllungsortvereinbarung

Durch die vertragliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes kann indirekt eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, denn bei Fehlen eines vertraglichen Gerichtsstandes wird i.d.R. an den Erfüllungsort angeknüpft (vgl.... weiterlesen

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Wirksamkeitsfolgen

Grundsatz: Ausschliessliche Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts / der vereinbarten Gerichte Ohne anderslautende Abrede kann die Klage nur am vereinbarten Gerichtsstand erhoben werden; diese Ausschliesslichkeitsvermutung kann... weiterlesen