Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
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Tatbestände

Architekt, Bauunternehmer und Bauherr können sich straffällig machen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig bei der Leitung oder Herstellung eines Bauwerkes bzw. eines Abbruches die anerkannten... weiterlesen

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Strafnorm

Gemäss StGB 229 Abs. 1 macht sich strafbar, wer „… vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der... weiterlesen

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Schiedsgutachter

Definition Schiedsgutachter   =         Sachverständiger, der von zwei oder mehreren Parteien mit der verbindlichen Feststellung einer oder mehrerer strittiger Tatsachen oder Rechtsfragen... weiterlesen

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Gerichtsexperte

Definition Gerichtsexperte   =         Gutachter, der in einem hängigen Prozessverfahren vom Gericht zur Beurteilung einer bautechnischen oder baulichen (Streit-)Frage beistellt wird Grundlage... weiterlesen

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Privatgutachter

Definition Privatgutachter   =         Gutachter, der von einer beiden oder mehreren Parteien vorprozessual bzw. ohne hängiges Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer bautechnischen oder... weiterlesen

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Tätigkeitsgegenstand

Es ist denkbar, dass der Architekt bzw. Ingenieur in folgenden Belangen als Experte berufen wird: Sachverständiger (als Privatgutachter, amtl. bestellter Sachverständiger) Feststellung / Messung von... weiterlesen

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Grundlagen

OR 363 ff. (Werkvertrag ev. OR 394 ff. (einfacher Auftrag) SIA-Richtlinie 155 (Richtlinien für die Ausarbeitung von Gutachten), unter der Voraussetzung der Übernahme dieser Norm... weiterlesen

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BHB-Haftung

Grundsatz Der Bauherrenberater haftet für getreue und sorgfältige Ausführung wie jeder andere Beauftragte: Haftung Haftungsanlässe Falschberatung Unterlassene oder unzweckmässige Weisungen Unterlassene, ungenügende oder ungeeignete Massnahmen... weiterlesen

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BHB-Honorar

Ohne andere Abrede erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Vielfach werden die Honoraransätze des Mandatsleiters und seiner Mitarbeiter definiert und – wenn es die Situation zulässt... weiterlesen

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BHB-Vertrag

Der Bauherrenberater-Vertrag ist ein klassischer Mandatsvertrag. Anstelle einer Wiederholung wird verwiesen auf:   Inhalt | auftrag.ch... weiterlesen

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BHB-Rechtsnatur

Das Bauherrenberatungs-Verhältnis mit den Beratungs-, Leitungs-, Überwachungs- und Zahlungsmanagement-Funktionen untersteht den Regeln des einfachen Auftrags (OR 394 ff.): Auftrag Der Bauherrenberater ist nur – aber... weiterlesen

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BHB-Tätigkeitsgegenstand

Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind: Beratungsfunktion Definition =   Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines... weiterlesen

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BHB-Erscheinungsformen

Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen: Bauherrenberater Stabsfunktion Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr Funktionsumfang Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert Analyse Beratung des Bauherrn... weiterlesen

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BHB-Abgrenzungen

Keine Doppelmandatierung Bei der Mandatierung eines Architekten (Planers) prüft der Bauherr mit Vorteil, ob die zu vergebenden Bauherrenberaterleistungen nicht bereits in den Grundleistungen des Architekten... weiterlesen

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BL-Haftung

Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen