LAWINFO

Stiftungsrecht

QR Code

Motive

Datum:
05.10.2015
Update:
22.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Idee der Dachstiftungsmodelle ist:

Motive für die Errichtung einer Dachstiftung

  • Ursprünglich allgemein errichtete Stiftung
    • Sukzessive Entwicklung der gewöhnlichen Stiftung
    • Einwerben von zusätzlichen Mitteln
  • Als genuine Dachstiftung errichtete Stiftung
    • Vehikel (Plattform) um
      • Stiftern selbständiger oder unselbständiger Unterstiftungen die Verfolgung ihrer Ziele zu ermöglichen
      • Managementfunktionen anzubieten (Stiftungsdienstleister, Banken, Versicherer (BVG))
      • Vermögen zu verwalten

Motive für die Errichtung einer Unterstiftung

  • Unselbständige Stiftungen
    • Stifter, der sich mit Blick auf eine spätere eigene Stiftung mit dem Stiftungsgeschehen auseinandersetzen will
    • Stiftungsvorhaben mit geringer Vermögensausstattung
      • scheuen die höheren Anforderungen der Behördenpraxis, die Errichtungskosten, den laufenden Aufwand der Stiftungsverwaltung und die sonstigen (Fix-)Kosten
      • können an die operativen und / oder finanziellen Grenzen stossen
    • Stiftungsvorhaben mit unzureichenden Personalressourcen
  • Selbständige Stiftungen
    • Bestandesstiftungen, die sich das Know-how, die Erfahrung und die Expertise von Stiftungsdienstleistern der Dachstiftung zu Nutze machen wollen

Motive einer selbständigen Stiftung für den Anschluss an eine Dachstiftung

  • Spezifische Probleme einer Kleinstiftung
  • Organisationskrise
  • Alternative zu einer Zweckänderung, Fusion oder Aufhebung

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.