hlA-Qualifikation
Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen
Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR 822.111 Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV). Normierungen des Arbeitsvertrages Dem Kadermitarbeiter stehen... weiterlesen
Allgemeiner Begriff Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus: Arbeitgeberähnliche Funktion Vertretungsfunktion hochqualifizierte Tätigkeit. Begriff von ArGV1 Art. 9 Höherer leitender Angestellter... weiterlesen
Arbeitnehmer ohne Arbeitszeitbeschränkung Einleitung Der Begriff „höherer leitender Angestellter“ (hlA) bildet Abgrenzungsgrundlage zwischen: Arbeitszeitenschutz Arbeitnehmer allgemein: Ja Höherer leitender Arbeitnehmer: Nein Überstundenentschädigung Arbeitnehmer allgemein: Ja... weiterlesen
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Simonetta Sommaruga präsentierte am Mittwoch einen Bericht zur Modernisierung des schweizerischen Familienrechts. Es wurde ein neuer Zivilstand vorgeschlagen, der sich am französischen Vorbild „Pacte civil... weiterlesen
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