Pauschalhonorar
Die Parteien vereinbaren ein Pauschalhonorar (auch: Globalhonorar oder Festpreis) wie folgt: Bestimmung der Honorar-Pauschale Festsetzung des Entgelts des Architekten (Planer) mit einer im voraus genau... weiterlesen
Die Parteien vereinbaren ein Pauschalhonorar (auch: Globalhonorar oder Festpreis) wie folgt: Bestimmung der Honorar-Pauschale Festsetzung des Entgelts des Architekten (Planer) mit einer im voraus genau... weiterlesen
Pauschalhonorar Zeithonorar Prozenthonorar SIA-Honorar nur bei Normen-Übernahme SIA-Honorar ohne besondere Vereinbarung... weiterlesen
Grundsätzliches Honoraraufklärungspflicht Drei Honorarabrede-Arten Keine Honorarabrede Überblick zur Honorarbemessung Grundsätzliches Es steht im Ermessen der Parteien, ob und wenn ja, welche Honorarbemessung sie verabreden oder,... weiterlesen
Der Bauherr schuldet in aller Regel für die Architekturleistungen eine Geldsumme. Bei der Vergütung ist – aufgrund der Rechtsnatur der Leistung und der rechtlichen Zuordnung... weiterlesen
Einleitung Die „Vergütung“ (auch: Architektenhonorar) ist das Entgelt für die Architektenleistungen. Bei den vom Architekten (Planer) getätigten „Barauslagen“ spricht der Gesetzgeber von „Auslagen und Verwendungen“,... weiterlesen
Einleitung Zu den Haupt- und Nebenpflichten des Bauherrn zählen: Architektenhonorar Aufwendungsersatz Befreiungsanspruch Schadenersatz (Schadloshaltung Architekt) Mitwirkungsobliegenheiten Schutz- und Treuepflichten... weiterlesen
Beim Architekturvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor-... weiterlesen
Die Parteien können übernehmen und zum Vertragsbestandteil erheben: Verbandsregeln Fachnormen Grundlagen-Fachnormen SIA-Normen Grundlagen-Normenwerk SIA Grundlagen-Anwendbares Recht-SIA Technische Fachnormen Technische Fachnormen... weiterlesen
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Unterart der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und hier eine Unterform der Haftpflichtversicherung. Sie deckt für Berufe wie Architekten und Ingenieure, das durch mögliche Fehlberatung... weiterlesen
Der Architekturvertrag kann formfrei geschlossen werden (OR 11 Abs. 1). Möglich ist, dass die Parteien eine bestimmte Form (zB einfache Schriftlichkeit) vertraglich vorbehalten (vgl. OR... weiterlesen
Grundsätzliches SIA-Normen/-Formularverträge Andere Vertragsabreden/Verweisungen Grundsätzliches Der Gestaltung des Architektur-/Bauingenieur-Vertrages ist besondere Beachtung zu schenken: Die Gesetzesbestimmungen sind oft zu wenig tiefgehend nicht auf die Baubedürfnisse... weiterlesen
Dem Abschluss eines Architekturvertrages gehen meistens voraus: Architekturwettbewerb Architektur-Wettbewerb Vormandatliche Verhandlungen zur Projektidee des Bauherrn, zum Kostenpunkt und zur Terminplanung etc. Mündliche Auftragserteilung Für das... weiterlesen
Definition Bauherr = Partei, die das Werk bestellt Personenmehrheit als Besteller sog. Baukonsortium Baukonsortium Natürliche Person Personengemeinschaften Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft... weiterlesen
Definitionen Architekt (Planer) = Partei, die sich vorwiegend im Bereiche des Hochbaus zur ästhetisch-gestalterischen Tätigkeit wie Projektierung und Planung, aber auch Vergabevorbereitung und Bauleitung, verpflichtet... weiterlesen
Die Parteien des Werkvertrags sind: Architekt Bauherr Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken... weiterlesen
Einleitung Der Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag oder Planervertrag) enthält vor allem folgende wesentliche Erörterungs-Elemente: Parteien Architekt Bauherr Abschluss Inhalt Form Berufshaftpflichtversicherung Verbandsregeln Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ... weiterlesen
Die Verhandlungen zwischen Bauherr und Architekt beginnen meistens mit der Kontaktnahme des einen oder des anderen. Der weitere Verlauf gestaltet sich individuell und kann hier... weiterlesen
Nach Abschluss des Architekturwettbewerbs stellt sich oft die Frage, wem das Urheberrecht zusteht: Urheberrecht Bestandteile Urheberrecht + Urheberrechtspersönlichkeit Urheberrecht = subjektives und absolutes Recht auf... weiterlesen
Vom gewöhnlichen Preisausschreiben unterscheidet sich der Architekturwettbewerb dadurch, dass dem Gewinner nebst des Geldbetrages ein Planungs- und Ausführungsauftrag aufgrund des preisgekrönten Projekts zugesprochen wird (Ausnahmen... weiterlesen
Obwohl die Mitteilung des Preisentscheids durch den Veranstalter an die Teilnehmer verbindlich wird, schliesst dies eine Anfechtung des Preisentscheids durch die Teilnehmer nicht aus: Anfechtung... weiterlesen