AW-Preisentscheid
Beurteilung der Projekte Beurteilung der einzelnen Projekte nach den Regeln der (Architekten-)Kunst Preiszusprache Auch wenn keine Projekt restlos der gestellten Aufgabe entspricht, wird in der... weiterlesen
Beurteilung der Projekte Beurteilung der einzelnen Projekte nach den Regeln der (Architekten-)Kunst Preiszusprache Auch wenn keine Projekt restlos der gestellten Aufgabe entspricht, wird in der... weiterlesen
Anonyme Einreichung der Wettbewerbslösung mit Kennwort separate Einreichung des Kennworts in einem verschlossenen Kuvert, dem sog. „Verfasser-Kuvert“, unter Angabe des Verfassers und seiner Anschrift zur... weiterlesen
Geschlossener Wettbewerb Einladung individuell bestimmter Architekten Offener Wettbewerb Generell bestimmter Kreis von Personen / Architekten Gemischter Wettbewerb Generell und individuell bestimmter Personenkreis / Architekten AW-Anmeldung... weiterlesen
Der Architekturwettbewerb wird meistens in 3 Phasen abgewickelt: AW-Eröffnung AW-Projekteinreichung AW-Preisentscheid... weiterlesen
Grundlage Der gewöhnliche Architekturwettbewerb gilt als sog. „Preisausschreiben“ (auch Auslobung) im Sinne von OR 8. Unterschied Preisausschreiben ./. Architekturwettbewerb Im Gegensatz zum Architekturwettbewerb (AW) erfolgt... weiterlesen
Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Architekturwettbewerbs (AW) sind: Definition Architekturwettbewerb = öffentliche angekündigte Aussetzung einer Belohnung für das Erbringen eines... weiterlesen
nach Gesetz OR 8 nach SIA SIA-Ordnung142 / 1998 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) exSIA-Ordnung 152 / 1993 (Ordnung für Architekturwettbewerbe), gültig bis 30.06.1998 Art.... weiterlesen
AW-Einleitung Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW). Charakteristika sind: Veranstalter Professionelle private Bauherren Bund,... weiterlesen
Nach Abschluss des Studienauftrags und vor allem wenn kein Folgeauftrag erteilt wird, stellt sich regelmässig die Frage nach dem Urheberrecht: Regelung im Studienauftrag Grundsatz Das... weiterlesen
Für den Veranstalter wie für den oder die Teilnehmer stellt sich nach Abschluss der Studie die Frage nach der Ergebnisverwendung und nach den Folgeaufträgen, derentwegen... weiterlesen
Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die... weiterlesen
Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters: Programm Programmformulierung Rahmenbedingungen Leistungspflicht der Teilnehmer Rechte und Pflichten Veranstalter Teilnehmer Beurteilungsgremium... weiterlesen
Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren: Verfahrenswahl... weiterlesen
Die Studien-Vorbereitung und -Durchführung kann in 3 Phasen eingeteilt werden: StA-Verfahrenswahl StA-Verfahrensablauf Studienergebnisse... weiterlesen
Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Studienauftrags sind: Definition Studienauftrag (StA) = Instrument zur Planerauswahl mit mehreren Teilnehmern, als besondere Form... weiterlesen
nach Gesetz OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Grundlagen: Einfacher Auftrag nach SIA SIA-Ordnung 143 / 2009 (Ordnung für Architektur- und Ingenieuraufträge) Übernahme der Ordnung erforderlich,... weiterlesen
StA-Einleitung Der Studienauftrag (StA) ist die herkömmliche Art der Konkurrenz: Der Investor erteilt gleichzeitig mehreren ausgewählten Architekten (Planern) „Studienaufträge“ für dieselbe Aufgabe. Sein Ziel ist... weiterlesen
Mit dem Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag) verspricht ein freischaffender, selbständig erwerbender Architekt oder Architekturbüro (in welcher Rechtsform auch immer) dem Bauherrn die Erbringung von Architekturleistungen. Gegenstand... weiterlesen
Mit dem Generalplanervertrag verspricht ein multidisziplinär zusammengesetztes Architekten- bzw. Ingenieure bauthemen-übergreifend – der Funktion eines „Vollarchitekten“ entsprechend – folgende Dienstleistungen: Projektierung Planung Überwachung Der Generalplanervertrag... weiterlesen
Mit dem Bauingenieurvertrag verspricht der freischaffende, selbständig erwerbende Bauingenieur dem Bauherrn folgende architektennahen, eher technisch-funktionalen Dienstleistungen: Gesamtleiter Tiefbau Konstruktionsentwurf Projektierung Tragkonstruktion (SIA-Norm 103 Art. 2.4)... weiterlesen