Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Architektenrecht
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AW-Preisentscheid

Beurteilung der Projekte Beurteilung der einzelnen Projekte nach den Regeln der (Architekten-)Kunst Preiszusprache Auch wenn keine Projekt restlos der gestellten Aufgabe entspricht, wird in der... weiterlesen

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AW-Projekteinreichung

Anonyme Einreichung der Wettbewerbslösung mit Kennwort separate Einreichung des Kennworts in einem verschlossenen Kuvert, dem sog. „Verfasser-Kuvert“, unter Angabe des Verfassers und seiner Anschrift zur... weiterlesen

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AW-Eröffnung

Geschlossener Wettbewerb Einladung individuell bestimmter Architekten Offener Wettbewerb Generell bestimmter Kreis von Personen / Architekten Gemischter Wettbewerb Generell und individuell bestimmter Personenkreis / Architekten AW-Anmeldung... weiterlesen

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AW-Organisation

Der Architekturwettbewerb wird meistens in 3 Phasen abgewickelt: AW-Eröffnung AW-Projekteinreichung AW-Preisentscheid... weiterlesen

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AW als Preisausschreiben

Grundlage Der gewöhnliche Architekturwettbewerb gilt als sog. „Preisausschreiben“ (auch Auslobung) im Sinne von OR 8. Unterschied Preisausschreiben ./. Architekturwettbewerb Im Gegensatz zum Architekturwettbewerb (AW) erfolgt... weiterlesen

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AW-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Architekturwettbewerbs (AW) sind: Definition Architekturwettbewerb   =         öffentliche angekündigte Aussetzung einer Belohnung für das Erbringen eines... weiterlesen

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AW-Grundlagen

nach Gesetz OR 8 nach SIA SIA-Ordnung142 / 1998 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) exSIA-Ordnung 152 / 1993 (Ordnung für Architekturwettbewerbe), gültig bis 30.06.1998 Art.... weiterlesen

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Architektur-Wettbewerb

AW-Einleitung Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW). Charakteristika sind: Veranstalter Professionelle private Bauherren Bund,... weiterlesen

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StA-Urheberrecht

Nach Abschluss des Studienauftrags und vor allem wenn kein Folgeauftrag erteilt wird, stellt sich regelmässig die Frage nach dem Urheberrecht: Regelung im Studienauftrag Grundsatz Das... weiterlesen

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nach Studien-Abschluss

Für den Veranstalter wie für den oder die Teilnehmer stellt sich nach Abschluss der Studie die Frage nach der Ergebnisverwendung und nach den Folgeaufträgen, derentwegen... weiterlesen

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Studienergebnisse

Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die... weiterlesen

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StA-Verfahrensablauf

Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters: Programm Programmformulierung Rahmenbedingungen Leistungspflicht der Teilnehmer Rechte und Pflichten Veranstalter Teilnehmer Beurteilungsgremium... weiterlesen

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StA-Verfahrenswahl

Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren: Verfahrenswahl... weiterlesen

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StA-Organisation

Die Studien-Vorbereitung und -Durchführung kann in 3 Phasen eingeteilt werden: StA-Verfahrenswahl StA-Verfahrensablauf Studienergebnisse... weiterlesen

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StA-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Studienauftrags sind: Definition Studienauftrag (StA)   =         Instrument zur Planerauswahl mit mehreren Teilnehmern, als besondere Form... weiterlesen

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StA-Grundlagen

nach Gesetz OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Grundlagen: Einfacher Auftrag nach SIA SIA-Ordnung 143 / 2009 (Ordnung für Architektur- und Ingenieuraufträge) Übernahme der Ordnung erforderlich,... weiterlesen

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Studienauftrag

StA-Einleitung Der Studienauftrag (StA) ist die herkömmliche Art der Konkurrenz: Der Investor erteilt gleichzeitig mehreren ausgewählten Architekten (Planern) „Studienaufträge“ für dieselbe Aufgabe. Sein Ziel ist... weiterlesen

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ARCHITEKTURVERTRAG

Mit dem Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag) verspricht ein freischaffender, selbständig erwerbender Architekt oder Architekturbüro (in welcher Rechtsform auch immer) dem Bauherrn die Erbringung von Architekturleistungen. Gegenstand... weiterlesen

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Generalplanervertrag

Mit dem Generalplanervertrag verspricht ein multidisziplinär zusammengesetztes Architekten- bzw. Ingenieure bauthemen-übergreifend – der Funktion eines „Vollarchitekten“ entsprechend – folgende Dienstleistungen: Projektierung Planung Überwachung Der Generalplanervertrag... weiterlesen

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Bauingenieurvertrag

Mit dem Bauingenieurvertrag verspricht der freischaffende, selbständig erwerbende Bauingenieur dem Bauherrn folgende architektennahen, eher technisch-funktionalen Dienstleistungen: Gesamtleiter Tiefbau Konstruktionsentwurf Projektierung Tragkonstruktion (SIA-Norm 103 Art. 2.4)... weiterlesen