Schuldbriefverlust + Gläubigerverschollenheit / Kraftloserklärung
Der Schuldbriefschuldner sollte aufgrund der Wertpapierklausel nur demjenigen bezahlen, der den Original-Papier-Schuldbrief in Natura vorlegen kann. Kommt ein Schuldbrief abhanden, greift für die Kraftloserklärung ein... weiterlesen