Zession

Globalzessions-Definition

Abtretung einer Gruppe von gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten, im Rahmen eines einzigen Rechtsgeschäfts Synonyme Generelle Debitorenzession Generelle Forderungsabtretung  In Französisch Cession... weiterlesen

Zession

GLOBALZESSION

Unter dem Obertitel „Globalzession“ werden deren Eigenheiten im Einzelnen behandelt. Das Thema wird entlang der folgenden Unterpunkte abgehandelt: Globalzessions-Definition Globalzessions-Basics Bedeutung Globalzessions-Einsatz Globalzessions-Vorteile Globalzessions-Nachteile Globalzessions-Arten... weiterlesen

Zession

MANTELZESSION

Die Mantelzession ist ein wenig bekanntes Instrument. Der Begriff „…zession“ ist unzutreffend, handelt es sich eigentlich um ein „globales pactum de cedendo“. Entsprechend sind die... weiterlesen

Zession

Kreditsicherung

Die Kreditsicherung durch Einzel- oder Globalzession hat in Zeiten, wo die Unternehmen viele bewegliche und unbewegliche Betriebsmittel nicht mehr erwerben, sondern leasen, prozentual einen höheren... weiterlesen

Zession

Ursprüngliches Rechtsverhältnis

Fortbestand Ursprünglich zwischen Zedent und Schuldner bestandenes Rechtsverhältnis besteht fort und wird durch die Zession bzw. Abtretung nicht berührt Gegenstand des Fortbestands Der Fortbestand betrifft... weiterlesen

Zession

Zahlung mit befreiender Wirkung

Definition Zahlung mit befreiender Wirkung   =   Nicht nur Zahlung, sondern auch Leistung, sofern im Schuldverhältnis ein Zahlungssurrogat vereinbart ist, an den berechtigten Gläubiger Grundsatz Nach... weiterlesen

Zession

Böser Glaube des Schuldners

Ein Tatbestand, der den „guten Glauben des Schuldners“ im von OR 167 ausschliesst, bewirkt trotz unterbliebener Notifikation, dass der Schuldner – wie nach erfolgter Notifikation... weiterlesen

Zession

Anzeige (Notifikation)

Definition Anzeige (Notifikation)   =   Mitteilung des Gläubigerwechsels durch den Zedenten an den Schuldner (Bekanntgabe des neuen Gläubigers (Zessionar)) Bedeutung Die Notifikation ist im Verhältnis von... weiterlesen

Zession

Verhältnis Zedent / Schuldner

Einleitung gesetzliche Grundlage Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen

Zession

Gewährleistung des Zedenten (OR 171–OR 173)

Definitionen Gewährleistung   =   Einstehen für die versprochene Leistung Verität   =   Bestand der Forderung Bonität   =   Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Einbringlichkeit) Anwendbares Recht „Ausschluss“ der kaufrechtlichen... weiterlesen

Zession

Unterstützungspflicht des Zedenten (OR 170 Abs. 2)

Definition Unterstützungspflicht   =   Den Zedenten (bisheriger Gläubiger) trifft die Unterstützungsobliegenheit, den Zessionaren (neuer Gläubiger) mit Informationen und Dokumenten zu unterstützen Herausgabe notwendiger Beweismittel Schuldurkunde Pfandurkunde... weiterlesen

Zession

Wirkungen Zedent / Zessionar

Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 170 OR 2. Übergang der Vorzugs- und Nebenrechte, Urkunden und Beweismittel 1 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte über,... weiterlesen

Zession

Verrechnungsforderung (OR 169 Abs. 2)

Grundsatz Verrechnungsforderung muss vor der abgetretenen Forderung fällig sein (OR 169 Abs. 2) Einzelfälle Der Schuldner kann die Verrechnungseinrede nicht erheben, solange seine Verrechnungsforderung nicht... weiterlesen

Zession

Einwendungen und Einreden (OR 169)

Definition Einwendung Einwendung   =   Tatsachenvorbringen, wonach der Anspruch nicht bestehe Einwendungsarten Rechtshindernde Einwendungen Anspruch soll nie entstanden sein Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch soll nachträglich... weiterlesen

Zession

Prätendentenstreit (OR 168)

Definition Prätendentenstreit   =   Forderungsinhaberschaftsstreit zwischen Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners Selbständiger Leistungsverweigerungsgrund, der den Verzug des Schuldners ausschliesst, aber nur... weiterlesen

Zession

Zahlung in gutem Glauben (OR 167)

Definition Zahlung in gutem Glauben   =   Zahlung in Unkenntnis der Zession an den ursprünglichen Gläubiger befreit den Schuldner gültig von seiner Schuldpflicht Kettenzession / Mehrfachzession... weiterlesen

Zession

Wirkungen Zessionar / Schuldner

Einleitung Gesetzliche Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der... weiterlesen

Zession

Notifikation

Grundlagen Art. 167 OR II. Wirkung der Abtretung 1. Stellung des Schuldners a. Zahlung in gutem Glauben Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder... weiterlesen