SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretungsurkunde

Begriff Die SchKG 260-Abtretung erfolgt durch formelle Verfügung der Konkursverwaltung. Gemäss KOV 80 I i.V.m. KOV 2 Ziff. 6 ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden.... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Frist Anspruchsverfolgung

Die Bedingung Nr. 6 der Abtretungsurkunde beinhaltet einen Vorbehalt der Konkursverwaltung für die Annullierung der Abtretung für den Fall vor, dass nicht bis zu einem... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Frist Abtretungsbegehren

Die Konkursverwaltung setzt den Gläubigern eine zur Stellung der Abtretungsbegehren an, welche i.d.R. 10 Tage beträgt. i.d.R. zehn Tage (vgl. auch Art. 48 Abs. 1... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretung nach Konkurs-Schluss

Werden nach Schluss des Konkursverfahrens zweifelhafte Rechtsansprüche entdeckt, so sind diese gemäss SchKG 269 III in entsprechender Anwendung von SchKG 260 den Gläubigern zur Abtretung... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretung bei Vergleich

Steht die Konkursverwaltung hinsichtlich eines Aktiv- oder Passiv-Anspruchs mit der Gegenpartei bereits in einer (gerichtlichen oder aussergerichtlichen) Auseinandersetzung und kommt es dabei zu einer Einigung... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Literatur

SchKG-Kurzkommentar, 2. Aufl. 2014, (Hrsg. RA Dr. D. Hunkeler, LL.M.), insb. die Kommentierungen von RA U. Bürgi der Art. 211 und 211a SchKG Fischer, Lizenzverträge... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretung von Passiv-Ansprüchen

Abwehr Aussonderung Einleitung Ein der SchKG 260-Abtretung zugänglicher Passiv-Anspruch ist zudem die Abwehr von Eigentumsansprachen Dritter an Gegenständen der Konkursmasse, d.h. die Abwehr der sog.... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abtretung von Aktiv-Ansprüchen

Forderungen Die SchKG-Abtretung kommt in Betracht bei im Konkursinventar aufgenommenen, jedoch vom Drittschuldner bestrittenen Forderungen (z.B. Verantwortlichkeitsansprüche gegen Organe der Konkursitin). Weiterführende Informationen: Organhaftung VR-Haftung... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Subjektive Voraussetzung

Legitimiert zur Abtretung ist jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan aufgenommen wurde. Erforderlich ist demnach, dass dem Gesuchsteller Gläubigerqualität kraft definitiver Kollokation zukommt. Rechtsmissbrauch Unzulässig... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Objektive Voraussetzungen

Übersicht Objektive und kumulative Voraussetzungen der SchKG 260-Abtretung sind: Der betroffene Rechtsanspruchs ist illiquid; Der betroffene Rechtsanspruchs dient der Erweiterung oder Bewahrung des Konkursvermögens; Durchsetzungs-Verzicht... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abgrenzungen

Zivilrechtliche Abtretung Die SchKG 260-Abtretung ist von der zivilrechtlichen Abtretung / Zession (OR 164 ff.) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Abtretung nach OR 168 ff.... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Gesetzliche Grundlagen

Art. 260 SchKG F. Abtretung von Rechtsansprüchen 1 Jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung derjenigen Rechtsansprüche der Masse zu verlangen, auf deren Geltendmachung die Gesamtheit... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Frist

Das Gesetz definiert keine Frist für die Ausübung des Wahlrechts nach SchKG 211 II. Je länger aber die Konkursverwaltung den Schwebezustand durch Stillschweigen andauern lässt,... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Form

Das Gesetz definiert keine Formvorschrift für die Ausübung des Wahlrechts nach SchKG 211 II. Die Vertragseintrittserklärung kann daher grundsätzlich schriftlich oder mündlich erfolgen. Für Beweiszwecke... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Zuständigkeit

Zuständig für die Vertragseintrittserklärung gemäss SchKG 211 II ist ausschliesslich die Konkursverwaltung. Als höchstpersönliches Recht der Konkursverwaltung ist es nicht delegierbar, insb. nicht an den... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Definition

Die Konkursverwaltung hat das Recht, zweiseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht oder nur teilweise erfüllt sind, anstelle des Gemeinschuldners zu erfüllen (SchKG 211... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Einleitung zum Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Vertrag im Konkurs / SchKG 211 Die Konkurseröffnung hat diverse materiell– wie auch konkursrechtlichen Wirkungen auf die einzelnen Rechtsverhältnisse des Gemeinschuldners. Zentral ist u.A. die... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Fazit

In der Regel bewirkt die Eröffnung des Konkurses über eine Vertragspartei keine automatische Vertragsauflösung. Für gewisse Vertragsverhältnisse sieht das Gesetz ausnahmsweise eine automatische Vertragsauflösung oder... weiterlesen