Grundlast

Verbreitung

selten verbreitetste Variante: Lieferung von Heizwärme (zB ab Schreinerei mit Holzschnitzelanlage)... weiterlesen

Grundlast

Rechtsnatur

beschränkt dingliches Recht, mit Leistungsanspruch (Nutzungsrecht) und Wertanspruch (Verwertungsrecht) real-obligatorisches Recht.  Gesetzesdogmatisch verkörpert die Grundlast ein Rechtsinstitut mit Berechtigungsaspekten aus dem Recht der Dienstbarkeiten und... weiterlesen

Grundlast

Gesetzliche Grundlagen

Bundesrecht ZGB 782 – ZGB 792 SchKG 37 Abs. 1 (Bestimmung umfasst nicht nur Grundpfandrecht, sondern auch Grundlast) VZG 137 Kantonales Recht Ausführungsvorschriften des jeweiligen... weiterlesen

Grundlast

Abgrenzungen

Dienstbarkeit =   grundstücksbezogene Verpflichtung zum Dulden oder Unterlassen Weiterführende Informationen Dienstbarkeit  Grundlast =   grundstücksbezogene Verpflichtung mit einer Leistungspflicht Weiterführende Informationen siehe Begriff oben Grundpfandrecht =  ... weiterlesen

Zession

Abgrenzungen

Wertpapierrechtliche Übertragung = Forderungsübertragung nach den wertpapierrechtlichen Grundsätzen, wobei Inhaberpapiere mangels persönlicher Kenntnis des Gläubigers für die Rechtsübertragung den sachenrechtlichen Prinzipien folgt (weiterer Unterschied: Einrede-Ausschluss... weiterlesen

Zession

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen OR 164 ff. Gesetzestexte Art. 164 OR A. Abtretung von Forderungen I. Erfordernisse 1. Freiwillige Abtretung a. Zulässigkeit 1 Der Gläubiger kann eine... weiterlesen

Zession

Begriff

Kurz-Definition Vereinbarung, wonach ein Dritter als neuer Gläubiger an die Stelle des bisherigen tritt  Ausführliche Definition Mit der Zession (auch: Abtretung bzw. Forderungsabtretung) überträgt der... weiterlesen

Zession

EINZELZESSION

Unter dem Obertitel „Einzelzession“ werden nachfolgend die generellen zessionsrechtlichen Vorschriften im Einzelnen erläutert.  Nachfolgend finden Sie die behandelten Unterpunkte: Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziele Motiv... weiterlesen

Schuldübernahme

Einleitung zur Schuldübernahme

Normalfall: Gleicher Schuldner von Anfang bis Ende Im Normalfall bleiben in einem Forderungsverhältnis Gläubiger und Schuldner von Beginn bis zur Beendigung durch Tilgung dieselben Personen.... weiterlesen

Zession

Einleitung zur Zession

Die Zession bzw. Forderungsabtretung bewirkt einen Gläubigerwechsel: An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt ein Anderer.  Der Gesetzgeber ist grundsätzlich von einer EINZELZESSION, d.h. von... weiterlesen

Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Checkliste

Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Vertrag im Konkurs zum Download: Checkliste:Vertrag-im-Konkurs... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Checkliste

SchKG-Abtretung: Allgemeine Checkliste Abtretungs-Anspruch Aktiv-Anspruch Passiv-Anspruch Abtretungs-Voraussetzungen Objektiv: Illiquider Rechtsanspruch Erweiterung / Bewahrung des Konkursvermögens Durchsetzungs-Verzicht der Gläubigergesamtheit Subjektiv: Gläubigereigenschaft (definitive Kollokation) Abtretungsbegehren Frist Schriftliches... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Muster

» Hier finden Sie Muster zum Download: Formular Abtretungsbegehren Formular Anschrift Mitabtretungsgläubiger Formular Verzichtserklärung  ... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Fazit

Für einen Konkursgläubiger ist vor allem die Abtretung eines Aktivanspruchs interessant, wenn der Konkursgläubiger die Prozesschancen als gut erachtet. Bei einem Obsiegen kann er nämlich... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Verzicht aller Konkursgläubiger

Verzichtet die Gläubigergesamtheit (Gläubigermehrheit) auf die Durchsetzung von  illiquiden Aktiv- oder Passivansprüchen der Konkursmasse und verlangt keiner der Konkursgläubiger eine Abtretung nach SchKG 260, so... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Haftung des Abtretungsgläubigers

Der Abtretungsgläubiger haftet der Masse für aus schuldhafter Prozessführung entstandene Nachteile der Masse. Ein möglicher Haftungstatbestand liegt vor, wenn der SchKG 260-Abtretungsgläubiger Untätigkeit bleibt und... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Mehrere Abtretungsgläubiger

Notwendige Streitgenossenschaft Sind gleichzeitig mehrere SchKG 260-Abtretungsgläubiger vorhanden, so bilden diese eine notwendige Streitgenossenschaft, da ein einheitliches Urteil über den ihnen von der Masse abgetretenen... weiterlesen

SchKG-Abtretung / SchKG 260

Prozessuales

Prozessstandschaft Der Abtretungsgläubiger handelt anstelle der Masse (Prozessstandschaft), d.h. in eigenem Namen auf eigene Rechnung auf eigenes Risiko Mehrheit von Abtretungsgläubigern Bei einer Mehrheit von... weiterlesen